Guten Tag,
ich hatte vor kurzem einen Unfall auf einer Schnellstraße. Am Steuer war ein Kollege von mir (hat aber nichts getrunken). Zum Glück ist keinem was passiert, aber das Auto ist jetzt ein wirtschaftlicher Totalschaden. Bis auf der Leitplanke und meinem Auto wurde nichts beschädigt. Die Polizisten vor Ort meinten, die Versicherung des Autos müsse für den entstandenen Schaden der Leitplanke aufkommen. Da die Rechnung der Leitplanke aber erst ca. in einem Jahr kommen könnte stellt sich für mich die Frage, ob ich meine Autoversicherung jetzt einfach so abmelden kann? - Oder muss ich damit warten bis die Rechnung gekommen ist? Das Auto war nur KFZ Haftpflicht versichert.
Vielen Dank schon mal!
Wann Versicherung nach Totalschaden abmelden?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Normalerweise ist nach Abschluss des Schadens innerhalb eines Monats zu kündigen (Sonderkündigungsrecht) ansonsten ganz normal zum Jahresende.
Da das Auto aber ein Totalschaden ist, wird es sicherlich abgemeldet. Also ist das ein Risikowegfall.
Kein zu versicherndes Objekt -> Kein gültiger Vertrag
Also einfach die Versicherung von der Abmeldung unterrichten. Normalerweise wird das zwar automatisch von der Zulassungsstelle gemacht, aber sicher ist sicher.
Ich geh mal davon aus, dass die Versicherung über den Schaden/Unfall in Kenntnos gesetzt wurde?!
Wenn die Rechnung in einem Jahr kommt ist das übrigens auch egal, da der Schaden zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, als das KFZ noch versichert war.
MfG!
Danke für die Antwort, Bruce!
Ich habe meiner Versicherung den Schaden natürlich gleich gemeldet. Werde Sie aber, wie du bereits erwähnt hast, über die Abmeldung unterrichten.
Danke nochmals und Gruß
123User123
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Kommt denn eigentlich noch ein Folgefahrzeug?
Wenn der Vertrag nämlich nach einem Schaden gekündigt wird, dann bleibt die bereits gezahlte Versicherungsprämie für das laufende Jahr beim Versicherer und wird nicht zurück erstattet.
Um das Geld für das Restjahr noch nutzen zu können, sollte daher das eventuelle Neufahrzeug daher wieder bei diesem Versicherer unter dem bislang geltenden Vertrag angemeldet werden.
MfG!
was soll denn das unsinnige gerede von der schadenfallkündigung??
einfach abmelden und gut ist.
[]was soll denn das unsinnige gerede von der schadenfallkündigung?[]
Hab das von Gebäuden abgeleitet, stimmt aber, der Einwand zum letzten Post ist berechtigt, denn das gilt hier nicht.
-> Einfach abmelden.
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