Hallo Allerseits,
würde mich über eine kurze Antwort von Euch freuen. Und zwar hab ich Mist gebaut. Nen Kollege von mir hat sich nen neuen Herd mit Ceranfeld gekauft und ich sollte das Teil anschliessen. Dieses verdammte Ding (Ceranfeld) ist mir aus der Hand gerutscht und zu Bruch gegangen. Als wäre die ganze Sache nicht schon peinlich genug, so kann ich ihm noch nichtmals ein neues kaufen, weil ich selbst kaum Geld habe. Und dann fiel mir ein paar Tage später ein, dass ich ja schon seit ein paar Jahren privathaftplichtversichert bin. Kommt diese dafür nun auf?
Danke danke und beste Grüsse
Wann haftet die private Haftplicht?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
sie haftet nicht, sie leistet
immer dann, wenn du dem gesetz nach haftest leistet die PVH, ausnahme sind die besonderen Ausschlüsse,Deckungssummen, Sublimits etc.
Du hast eine Gefälligkeit getan. Hierbei unterstellt der Gesetzgeber einen sogenannten stillschweigenden Haftungsverzicht bei normaler Fahrlässigkeit. bedeutet: wenn du jemanden einen gefallen tust kann derjenige dich später nicht belangen wenn etwas passiert. eingeschänkt jedoch auf normale fahrlässigkeiten, für grobe fahrlässigkeiten must du trotzdem haften.
also: keine Haftung = keine Leistung
du brauchst deinem kollegen rechtlich also keinen schadenersatz leisten und für eine moralische verpfichtung muss der VR nicht aufkommen.
viele grüße
Hallo mFriese
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Klar, das moralische spielt für die Versicherung keine Rolle, denen ist das ja egal. Aber ich bezahl schon so lange Beiträge und mir ist sonst noch nie was passiert, da kann die Versicherung ruhig auch mal aus der Tasche kommen. Kann man die ganze Sache nicht anders auslegen? Versicherungsbetrug ist das ja nicht, weil mir das Ceranfeld ja wirklich kaputt gegangen ist. Normalerweise muss ich doch dafür haften, auch wenn es gefallsmässig gemacht wurde, oder? Hab den schon ein neues Ceranfeld versprochen, nur wie ich das kaufen soll, dass weiss ich noch nicht... Man bin ich manchmal nen doofen Ochse
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hallo,
>>>auch mal aus der Tasche kommen.
das ist eine übliche ansicht. du musst zwischen haftung und versicherungsschutz differenzieren. haftest du, leistet der VR bedingungsgemäß, wenn nicht dann nicht.
wo fängt denn deiner meinung nach das, auch mal aus der tasche kommen, an? sind es die 300,- € kulanz für das ceranfeld oder die 30.000 für den geliehenen pkw?
das mit der auslegung solltest du dir genau überlegen denn es ist definitiv eine täusschung wenn du etwas anderes schreibst. es gibt aber auch verträge, welche auch bei gefälligkeit leisten, das solltest du erstmal prüfen.
viel erfolg
Hi und danke nochmal für Deine Antwort. Ich lass das ganze einfach sein. Hab mit meinem Kollege 50/50 vereinbart. Geteiltes Leid ist halbes Leid Das werd ich dann in Raten bei ihm abstottern.
Danke danke und beste Grüsse
hallo,
melden solltest du die sache aber trotzdem. evtl. bemisst dein VR die sache ja anders oder verhält sich kulant.
viel erfolg
Danke, werde das am Mittwoch mal machen
Ich lass das ganze einfach sein. Hab mit meinem Kollege 50/50 vereinbart. Geteiltes Leid ist halbes Leid
Da bist Du aber sehr nett zu Deinem Kollegen gewesen. Die Haftpflicht wäre hier nicht eingesprungen und zwar aus einem ganz einfachen Grund:
Du selbst bist Deinem Kollegen gegenüber auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.
Es handelt sich um eine Gefälligkeitsleistung, die Du auf Wunsch und im Auftrag Deines Kollegen erbracht hast. In dem Fall geht die Rechtsprechung von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Wenn man die Leistung schon umsonst erbringt, dann soll man für solche Dinge nicht auch noch haften müssen.
ich denke mal, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlt hätte, wenn du z.B. deinen Metallwerkzeugkasten mit Wucht auf das Ceranfeld aufgesetzt hättest.
Die Haftpflichtvers. bezahlt doch die Schäden, die ich bei anderen Leuten verursache oder ?
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"
hallo,
hätte, könnte, würde .....
erstens bleibt es dann immer noch bei der gefälligkeit
zweitens, wenn schreibst du andes wie war dann ist täuschung! - vorsatz - betrug
alles klar?
ach so:
>>>Die Haftpflichtvers. bezahlt doch die Schäden, die ich bei anderen Leuten verursache oder ?
- wenn ich hafte
- wenn deckung besteht
- wenns kein vorsatz war
noch mehr?
viele grüße
Moment mal......
Wenn ich meinen Metallwerkzeugkoffer auf das Ceranfeld (z.B. bei meiner Freundin zu Haus) mit Wucht draufstelle, Ceran ist kaputt, wird die Versicherung bezahlen müssen. Es ist hier irrelevant, aus welchen Gründen ich den Werkzeugkoffer mit zu meiner Freundin nehme.
Ich habe nicht geschrieben, dass der o.g. Fragesteller das so seiner Versicherung angeben soll. Es ging mir hierbei nur aufzuzählen, wann eine Versicherung bezahlt hätte.
'Ich habe nicht geschrieben, dass der o.g. Fragesteller das so seiner Versicherung angeben soll. Es ging mir hierbei nur aufzuzählen, wann eine Versicherung bezahlt hätte.'
lol...
Plastikstricknadeln eng an der Oberschenkelinnenseite befestigen und dann ab durch die Zollkontrolle am Flughafen.
Ich habe keine Anleitung zur Sabotage einer Passagiermaschine gegeben. Ich habe nur gesagt, wie man seine Plastikstricknadeln mit an Bord nehmen kann;)
-- Editiert von babu am 10.10.2006 12:38:10
sehe ich genau so. auch wie in diesem thread:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=72522
da werden verdeckte hinweise gegeben, wie aus keiner haftung haftung gemacht werden kann. soetwas geht letztendlich zu lasten der versichertengemeinschaft und somit allen beitragszahlern.
ganz grosses pfui!!!!
sagt mal, könnt ihr nicht lesen?
Was unterstellt ihr mir hier?
Ich gebe verdeckte Hinweise? Ist ja super, da lag ich ja mit meiner Meinung richtig.
Sag mal,arbeitest du bei einer Versicherung? Dann kannst du uns ja weitere Hinweise, wann eine Versicherung zahlt, geben.
Ihr seid mir ja 2 nette Schreiberlinge.
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" Jeder neue Tag ist ein neuer Anfang
"
Wenn ich meinen Metallwerkzeugkoffer auf das Ceranfeld (z.B. bei meiner Freundin zu Haus) mit Wucht draufstelle, Ceran ist kaputt, wird die Versicherung bezahlen müssen. Es ist hier irrelevant, aus welchen Gründen ich den Werkzeugkoffer mit zu meiner Freundin nehme.
Nein, das ist nicht irrelevant.
Wenn das eine Gefälligkeitshandlung war, für die Du bereits gesetzlich nicht haften musst, dann haftet auch die Haftpflichtversicherung nicht.
Man kann jedoch bei verschiedenen Versicherungen Zusatzpolicen abschießen, die auch Schäden aus Gefälligkeitshandlungen abdecken.
Stimme hh zu..nicht irrelevant. Die Versicherung wird Fragen für welchen Zweck man den Metallwerkzeugkoffer mit in die Wohnung der Freundin genommen hat. Man könnte schließen, dass Metallwerkzeugkoffer immer nur mitgebracht werden, wenn das enthaltene Werkzeug auch zum Zuge kommen soll.
Zum Thema Unterstellung.
Unterstellen möchte ich dir nichts. Der Sachverhalt wurde nur hinreichend geschildert ('aus der Hand gerutscht bei Gefälligkeit'). Bringt man dann in dem Thema das Beispiel an, wann die Versicherung eben nicht von einer solchen Gefälligkeit ausgehen dürfte erweckt das beim Leser schon den Eindruck, wie man seine Schadenanzeige ausfüllen 'soll'. Und mit solchen Methoden wirds, und da stimme ich mFriese zu, für alle teurer und das wiederum dürfte auch nicht im Interesse von Eirene113 sein. Aber wenn das nicht so gemeint war, dann ist ja gut:)
Grüße
--- editiert vom Admin
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