Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, wie das eigentlich mit der Wartefrist bei Rechtschutzversicherungen funktioniert.
Konkretes Beispiel:
- A hat einen seit einigen Jahren laufenden Immobilienkredit.
- Nun bemerkt A, dass der Darlehensvertrag eventuell eine ungültige Widerrufsbelehrung enthält.
- Da die Rechtsprechung zu dem Thema aber noch sehr neu ist, besteht ein hohes Prozesskostenrisiko, wenn A tatsächlich den Vertrag widerruft.
- Den Zeitpunkt, wann der Streit beginnt, kann A aber durch den Widerruf selbst bestimmen.
Wenn ich es richtig verstehe, könnte A jetzt eine RSV abschließen, die Wartefrist abwarten und dann loslegen (also Deckungszusage einholen, etc.). Das klingt aber irgendwie nicht richtig.
Ist das wirklich so?
Wartefrist bei Rechtschutzversicherung
20. November 2018
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Frage vom 20. November 2018 | 20:44
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Wartefrist bei Rechtschutzversicherung
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