Wartezeit Rechtsschutzversicherung

21. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
MANN-W
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 13x hilfreich)
Wartezeit Rechtsschutzversicherung

Eine Familie hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen (Vertrag/ Arbeit/ Wohnen). VS Nehmerin ist die Ehefrau.

Mitte 2013 trennen sich die Eltern, wohnen in verschiedenen Wohnungen.

Die Versicherungs wird zum 31.12.2014!! gekündigt.

Frage: Hat der Ehemann dennoch bis zum 31.12.2014 Versicherungsschutz?

Der Ehemann hat zum 01.12.2013 einen eigenen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abgeschlossen. Einen Monat später hat er ein Problem mit seinem Vermieter (Tapete löst sich nach Wassereinlauf durch undichte Dachrinne).
Der Versicherungsschutz besteht aber wohl noch nicht, da die ersten drei Monate davon ausgeschlossen sind.
Im alten Vertrag liest der Ehemann aber das eine Wartezeit entfällt, wenn der neue Vertrag an einen „alten" Vertrag anschließt. Der Ehemann hatte aber nur insofern einen „alte" Vertrag, da er bei der Ehefrau mit versichert war.

Hat der Ehemann nun Versicherungsschutz bei der „alten" Rechtsschutzversicherung oder entfällt die Wartezeit bei der neuen Versicherung?

Danke!!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im alten Vertrag liest der Ehemann aber das eine Wartezeit entfällt, wenn der neue Vertrag an einen „alten" Vertrag anschließt <hr size=1 noshade>

Liest er das auch in dem neuen Vertrag?



quote:<hr size=1 noshade>Hat der Ehemann nun Versicherungsschutz bei der „alten" Rechtsschutzversicherung <hr size=1 noshade>

Wenn der noch bis 31.12.2014 läuft, sollte er seineAnsprüche dort anmelden.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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