Was kann oder muss ich machen?

18. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mderos
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Was kann oder muss ich machen?

Hallo, bräuchte mal einen Rat.
Es geht um folgendes und zwar..

Es betrifft einen Baklon/eine Dachterrasse die Undicht geworden ist mit der Zeit im ersten Stock.(Haus mit drei Etagen) Durch die undichtheit ist Wasser in die darunterliegenden Wohnung eingedrungen...

Die undichtheit der Dachterrasse wird von keiner Versicherung übernommen( laut,"meiner Versicherung" ).
Wie sieht es mit den Folgeschäden in der darunterliegenden Wohnung aus ( deckenvertäfelung quillt auf, Tapeten lösen sich usw)?

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Da könnte man einfach ml die vertraglichen Vereinbarungen mit seinen Versicherungen lesen, dort sollte sich erhellendes finden, was genau alles versichert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Harry sagt zwar in diesen Fällen immer das gleiche, was ja im Prinzip auch stimmt, aber in diesem Fall gibt es im Prinzip keinen Versicherungsschutz am Markt. (keiner will Baupfusch versichern)

Nichts was es nicht gibt, aber insofern man sich nicht explizit um einen solchen exotischen Versicherungsschutz gekümmert hat, deckt das die weder die 0815 Gebäude-, noch die Hausratversicherung.
Bei nachgewiesener unterlassener Instandhaltung könnte man über Haftung des Eigentümers nachdenken.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
aber in diesem Fall gibt es im Prinzip keinen Versicherungsschutz am Markt. (keiner will Baupfusch versichern)

Zum einen las ich nichts von Baupfusch.
Und es gibt eine Menge Versicherungen die "Baupfusch" versichern, in Form einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung. Da würde man dann allerdings an das Bauunternehmen herantreten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das war ein Beispiel von vielen, keiner will Baupfusch, unterlassene Instandhaltung, Faulheit, Vergammeln der Bausubstanz.... versichern.
Klar bei Leitungswasserdeckung ist das ein wenig anders, aber eben klar definiert und vertraglich vereinbart.

Wir reden doch über die Versicherungsmöglichkeiten als Bewohner/Eigentümer/Mieter.
Klar wenn das Haus neuer ist oder dort saniert wurde prüft man die Haftung der Baubeteiligten und derer Versicherungen.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mderos):
Wie sieht es mit den Folgeschäden in der darunterliegenden Wohnung aus ( deckenvertäfelung quillt auf, Tapeten lösen sich usw)?


Aus der durchaus mageren Beschreibung wissen wir nicht, wer von den Beteiligten welche Versicherung mit welchem Deckungsversprechen abgeschlossen hat.

Und wir wissen auch nicht, ob dem Eigentümer/Sondernutzungsberechtigten des Balkons ein Verschulden/Mitverschulden anzurechnen ist, welches ihn zum Schadenersatz verpflichten würde.

Beide Wohnungsnutzer sollten sich darüber im klaren sein, dass es im Leben durchaus Schäden gibt, deren Behebungskosten man keinem anderen aufs Auge drücken kann.

Berry

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#6
 Von 
Mderos
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mderos):
Hallo, bräuchte mal einen Rat.
Es geht um folgendes und zwar..

Es betrifft einen Baklon/eine Dachterrasse die Undicht geworden ist mit der Zeit im ersten Stock.(Haus mit drei Etagen) Durch die undichtheit ist Wasser in die darunterliegenden Wohnung eingedrungen...

Die undichtheit der Dachterrasse wird von keiner Versicherung übernommen( laut,"meiner Versicherung" ).
Wie sieht es mit den Folgeschäden in der darunterliegenden Wohnung aus ( deckenvertäfelung quillt auf, Tapeten lösen sich usw)?




So update nach vielem hin und her sowie langem suchen...
Es wurde herrausgefunden das, das Dach nicht undicht ist sondern das Mauerwerk selber daran Schuld ist das Wasser eindringt. Sogar fügen werden mittlerweile ausgedrückt...

Kommt da eventuell eine Versicherung auf?

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