Was zahlt die Versicherung

20. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Was zahlt die Versicherung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage und hoffe, dass unter diesem Thema die Versicherungsrechtsexperten diese beantworten können.
Welchen Wert würde eine Versicherung dem geschädigten im folgenden Fall zahlen:
Unfall mit einem 10 J. alten Anhänger TÜV 2 Monate. Schwacke Liste Händlereinkaufswert 330 inkl. Mwst und Händlerverkaufswert 440 EUR inkl Mwst.
Nagelneu selbe Modell m. Extras wie Plane 948 EUR+Mwst = 1100 EUR
Der Händler schätzt den Wiederbeschaffungswert des 10 J. alten Anhängers fast auf NP, auf sage und schreibe 850 EUR, da Anhänger bis zum Verschrotten gefahren werden und der Markt so was nicht hergibt oder ganz rar sind (2-3 Anbieter im Internet mit überzogenen Preisen). Also aus "alt" mach einen Unfall, bekommst Du "neu" ersetzt.
1. Was würde die Versicherung zahlen? Wirklich die Händlerschätzung, also fast so hoch wie ein NP oder doch eher die geringere Schwacke Liste oder dazwischen?
2. Ist der Geschädigte gezwungen, den Anhänger anschliessend rauszurücken? Dieser gibt nachträglich an, dass dieser Verschrottet wurde. Nachprüfen problematisch, da keine Verschrottungsnachweis darüber, da bei Anhängern keine Pflicht besteht wie bei Autos.

Vielen dank im voraus für die Beantwortung der Fragen.

Gruss
hobbyfahrer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, dass ich Frage, aber kennt sich hier jemand mit Versicherungen aus? Oder ist doch meine Frage zu kompliziert?
Ich denke nicht, dass dies ein Präsidenzfall in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Es muss doch feststehen, ob eine Versicherung einem geschädigten den Wert einer Schwacke Liste ersetzt oder ins Internet geht und schaut ob genau in diesem Zeitpunkt 2 überzogene Forderungen (auch wenn keiner die Sachen für den Preis kauft) als Zeit- oder Marktwert anerkennt und freiwillig diesen Preis zahlt. Oder wird was zwischen Schwacke und Marktwert genommen, als Wiederbeschaffungswert? Die werden doch sicher was zahlen, was vor Gericht bestand hätte oder nicht?

Vielen dank im voraus für die Unterstützung.

Gruss
hobbyfahrer

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