Wasserschaden , Geschädigter , Kostenübernahme

25. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.09.2017 15:40:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden , Geschädigter , Kostenübernahme

Hallo
Vor drei Monaten hatte ich in meiner Wohnung einen Wasserschaden, verursacht durch den Mieter über mir. Waschmaschine,Schlauch,nicht zu Hause .
Da ich zu dem Zeitpunkt zu Hause war ,könnte ich gleich reagieren,und Schaden von meinem Inventar abwenden.
Beschädigt sind aber Decken und Wände in vier Räumen .
Eine Firma die die Renovierungsarbeiten ausführen soll machte einen Kostenvorschlag von 1950 € ,die Versicherung will aber nur 900 € übernehmen . Zeitwert .
Ich soll nun als Geschädigter die Differenz tragen .
Wenn es um meine Möbel ginge könnte ich das Argument verstehen,aber 1.will ich nur das die Wohnung in den alten Zustand versetzt wird und 2. bin ich doch nicht der Eigentümer der Wände !
Was sagt das Forum dazu ?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Sind sie Mieter der Wohnung oder Eigentümer?
Um welche Versicherung geht es hier? Also welche Art, nicht den Namen bitte

Wenn ich schlussfolgere

Zitat:
2. bin ich doch nicht der Eigentümer der Wände !


Warum kümmern Sie sich überhaupt? Das ist Sache des Vermieters.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.09.2017 15:40:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung des Mieters über mir ,will nicht die kompletten Kosten für die Renovierungsarbeiten tragen . Grund Zeitwert .
Mein Vermieter ,Eigentümer der Wohnung sagt nun ich müsste die Differenz der Kosten tragen .

-- Editiert von Artep1303 am 25.09.2017 13:52

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Joa da könnte die Haftpflichtversicherung recht haben, kann Ihnen herzlichst egal sein, alles Eigentum des Vermieters.

Sagen kann der Vermieter viel, kriegen tut er - außer der Miete - gar nix von Ihnen. Im Gegenteil, er hat den Zustand der Wohnung wieder herzustellen.
Wenn er die Differenz will, soll er seine Gebäudeversicherung anrufen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.508 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen