Wasserschaden / Bad ohne Rechnung

12. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
waldi5432
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden / Bad ohne Rechnung

Hallo Zusammen,

folgender fiktiver Fall:

A hat eine Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Parteien. Er hat hier das Bad renoviert, allerdings ohne Rechnung. Dazu zählen Leitungen und Abfluss zur Dusche sowie für eine Waschmaschine. Der Rest ist geblieben wie er ist.

Nach 4 Wochen ist es zu einem Wasserschaden gekommen, da der Abfluss der Dusche nicht korrekt war.

Bemerkt wurde das Ganze durch feuchte Wände an den angrenzenden Räumen und es ist Wasser nach unten zum Nachbarn gelaufen.

A will schnell gut reagieren und beauftragt sofort eine Firma um das Leck zu finden. Diese repariert ein defektes Eckventil am Waschbecken.

Jetzt schaltet sich die Hausverwaltung ein. Sie möchte den Schaden abwickeln und beauftragt eine Leckage-Firma. Diese stellt das Problem mit der Dusche fest. Der Rest ist unauffällig.

A möchte den Fehler wieder gut machen und hat aus der Aktion gelernt.

Fragen dazu:

a) wird die Gebäudeversicherung den Schaden erstmal beheben und dann auf A zukommen? Die Versicherung ist ja nicht blöd. Oder kann sie auch sagen, dass sie nichts macht?

b) wie kommuniziert A der Versicherung und der Hausverwaltung am Besten dass er keine Rechnung hat?

c) Muss die Firma für die neue Dusche etc. alles komplett neu machen?

Vielen Dank im Voraus!!!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130024 Beiträge, 41465x hilfreich)

Zitat (von waldi5432):
a) wird die Gebäudeversicherung den Schaden erstmal beheben und dann auf A zukommen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von waldi5432):
Oder kann sie auch sagen, dass sie nichts macht?

Ja, kann sie.
Da die meisten Versicherungen aber davon leben, das sie möglichst wenig auszahlen und möglichst viel einnehmen, würde durchaus mit Kontakt rechnen.



Zitat (von waldi5432):
b) wie kommuniziert A der Versicherung und der Hausverwaltung am Besten dass er keine Rechnung hat?

In dem er es einfach mitteilt. Warum sollte man sich selber denn eine Rechnung schreiben, das ergibt nicht wirklich Sinn.
Größere Probleme sehe ich darin, das A nicht nachweisen könnte, das er fachgerecht gearbeitet hat oder das er unerlaubt an Gemeinschaftseigentum gearbeitet hat.



Zitat (von waldi5432):
c) Muss die Firma für die neue Dusche etc. alles komplett neu machen?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist auch das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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