Wasserschaden - Bekomme ich den vollen Wert oder nur den Zeitwert der elektronischen Geräte ersetzt?

30. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Torsten Faltinat
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Bekomme ich den vollen Wert oder nur den Zeitwert der elektronischen Geräte ersetzt?

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch meine vielen Fragen zu unserem Wasserschaden beantworten.

Am Freitag ist unser Keller voll Wasser gelaufen, weil in der Wohnung über unserem Keller ein Schlauch am Waschbecken geplatzt ist. Da die Eigentümerin der Wohnung zur Zeit im Urlaub ist, wurde das Wasser erst am nächsten MOrgen festgestellt. Da das Wasser durch die Decke gekommen ist, ist es über unsere gesamten Werkzeuge und Hobbyelektronik gelaufen. Ich habe noch am Freitga meine Hausrat über den Schaden informiert und einen unabhängigen Zeugen aus dem Haus gebeten sich einen Eindruck von dem Schaden zu machen.

Wer bezahlt mir denn jetzt den Schaden, meine Hausrat oder die Privathaftpflicht der Eigentümerin der Wohnung? Bekomme ich den vollen Wert oder nur den Zeitwert der elektronischen Geräte ersetzt? Wie verhält es sich mit Dingen die nicht "kaputt" sind. Z.b. Werkzeug was jetzt einfach "nur" rostet? Bekomme ich diese Dinge ebenfalls ersetzt?

Vielleicht kann mir jemand von Euch die Fragen beantworten. Vielen Dank & Grüße

Torsten

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

ihre hausrat zahlt hier den leitungswasserschaden und wird sich dann mit der haftpflicht des schädigers in verbindung setzen.
hat hier eben den vorteil, dass die hausratversicherung in den meisten fällen eine neuwertversicherung darstellt und die haftpflicht sich nur mit dem zeitwert beschäftigt...

in wie weit wollen sie ihr werkzeug ersetzt haben?
es muss auch nach einem leitungswasserschaden nicht zwangsläufig rosten...

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1079x hilfreich)

Richtig, und eigene Vorsorgemaßnahmen bzw. Aufräumarbeiten (Trocknen, Aufwischen usw.) können der Hatpflichtversicherung des Verursachers auch in Rechnung gestellt werden (angemessener Stundenlohn ca. € 9,- und evtl. Material)
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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