Wasserschaden Gebäudeversicherung

5. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
kudus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Gebäudeversicherung

Wenn bei einer Vermieteten Wohnung in einer WEG, durch eigenverschulden des Vermieters ein Wasserschaden ensteht (z.b. falscher Montage einer WC) bei der Nachbarwohnung.

Müsste oder würde die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen?

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1026 Beiträge, 490x hilfreich)

Für den Schaden durch das austretende Wasser im Prinzip schon, für die Reparatur des WCs im Beispiel nicht (außer es wäre ein Rohrbruch vorliegend)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46316 Beiträge, 16431x hilfreich)

Ja, die Gebäudeversicherung würde zahlen und vom Verursacher Regress fordern.

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#3
 Von 
kudus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müsste der Verursacher am Ende die ganzen kosten tragen. Habe ich das richtig verstanden?

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#4
 Von 
kudus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer bestimmt den Handwerker der Verursacher oder der Beschädigte?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46316 Beiträge, 16431x hilfreich)

Der Verursacher muss wohl nur dann zahlen, wenn er den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.

Die Handwerker werden vom Geschädigten festgelegt, das dürfte hier die WEG sein.

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#6
 Von 
kudus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer und wie wird bestimmt das es grob fahrlässig ist.

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#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 987x hilfreich)

Zitat (von kudus):
Wer und wie wird bestimmt das es grob fahrlässig ist.


Das Gericht.

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