Wenn bei einer Vermieteten Wohnung in einer WEG, durch eigenverschulden des Vermieters ein Wasserschaden ensteht (z.b. falscher Montage einer WC) bei der Nachbarwohnung.
Müsste oder würde die Gebäudeversicherung den Schaden übernehmen?
Wasserschaden Gebäudeversicherung
5. Mai 2017
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Frage vom 5. Mai 2017 | 01:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden Gebäudeversicherung
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#1
Antwort vom 5. Mai 2017 | 08:15
Von
Status: Lehrling (1026 Beiträge, 490x hilfreich)
Für den Schaden durch das austretende Wasser im Prinzip schon, für die Reparatur des WCs im Beispiel nicht (außer es wäre ein Rohrbruch vorliegend)
#2
Antwort vom 5. Mai 2017 | 11:39
Von
Status: Unbeschreiblich (46316 Beiträge, 16431x hilfreich)
Ja, die Gebäudeversicherung würde zahlen und vom Verursacher Regress fordern.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2017 | 11:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Also müsste der Verursacher am Ende die ganzen kosten tragen. Habe ich das richtig verstanden?
#4
Antwort vom 5. Mai 2017 | 20:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer bestimmt den Handwerker der Verursacher oder der Beschädigte?
#5
Antwort vom 6. Mai 2017 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (46316 Beiträge, 16431x hilfreich)
Der Verursacher muss wohl nur dann zahlen, wenn er den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Die Handwerker werden vom Geschädigten festgelegt, das dürfte hier die WEG sein.
#6
Antwort vom 7. Mai 2017 | 13:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer und wie wird bestimmt das es grob fahrlässig ist.
#7
Antwort vom 8. Mai 2017 | 11:11
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 987x hilfreich)
ZitatWer und wie wird bestimmt das es grob fahrlässig ist. :
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