Wasserschaden Versicherung will nicht alles zahlen

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)
Wasserschaden Versicherung will nicht alles zahlen

uten Tag, in einer vermieteten Wohnung ist im Badezimmer ein Wasserschaden entstanden. Die Wohngebäudeversicherung hat das anerkannt. Nun will si aber nicht alles zahlen.
Zunächst der Fußboden. Die Fliesen sind nicht mehr lieferbar bzw. kann niemand sagen wo sie mal hergekommen sind, Die Versicherung will nur die 1,5 m² zahlen die unmittelbar von dem Schaden betroffen sind. Das führt dazu, dass wir zwei unterschiedliche Fliesen mindestens in der Farbe aber vielleicht auch in der Form bekommen. Müssen wir die optischen Mängel hinnehmen?
Dann sind beim Herausnehmen des Bodes laut Handwerker die Wandfliesen zu einem großen Teil heruntergekommen. (Kollateralschaden). Daher mussten auch die Wände neu gefliest werden. Auch hier will die Versicherung nur die Fliesen im Bereich der Dusche zahlen. Davon abgesehen, dass (wie oben) am Ende unterschiedliche Fliesen die Optik zerstört hätte, stellt sich die Frage, ob die Versicherung zahlen muss. Letztlich wurde die Duschwanne und die Duschwand bei der Demontage bei der Erkundung des Schadens zerstört. Kommen also ebenfalls neu. Dass wir die Armaturen, den Waschtisch und das WC zahlen ist klar. Diese Teile haben wir erneuert obwohl sie hätten wieder eingebaut werden können. Die alten Teile hätten aber in das nun frisch sanierten Bad nicht mehr gepasst.
Haben wir Anspruch auf die kompletten Fußboden- und die Wandfliesen? Duschwanne und Duschwand?

Mauseschnuffel

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Haben wir Anspruch auf die kompletten Fußboden- und die Wandfliesen? Duschwanne und Duschwand?

Tendenz: Nein

aus einem älteren Beitrag eines anderen Users:
Ich bringe als reductio ad absurdum immer gerne den Fall von dem Schüler, der mit dem Fußball fahrlässig das Fenster eines Schlosses zerschießt und weil das Glas aus dem 19. Jhdt. nicht mehr verfügbar ist, verlangt der Schloßherr Schadensersatz für den Ersatz aller 885 Fenster des Schlosses, damit diese weiterhin "einheitlich aussehen". IMO nicht durchsetzbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mauseschnuffel
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 38x hilfreich)

Wie viele Vergleiche dürfte dieser etwas hinken. Es ist ja wohl ein Unterscheid ob ich "Fensterscheiben" die weit auseinander liegen "angleichen" will oder Fliesen, die optisch direkt aneinandergrenzen.
Zum Thema "Fenster" ist anzumerken, dass da der Denkmalschutz mitreden würde.
Die Antwort ist mir daher etwas abstrakt.
Ich hatte eigentlich auf Informationen von Verbrauchern gehofft, die ähnliches durchgemacht haben.
Mauseschnufffel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Man könnte an den bereits vorhandenen Beitrag von vor 1 Monat anschließen. Evtl. könnte man schon deshalb auf Vergleiche verzichten.
https://www.123recht.de/forum/schadensersatz/Schadensersatz-__f571478.html

Zitat (von Mauseschnuffel):
Ich hatte eigentlich auf Informationen von Verbrauchern gehofft, die ähnliches durchgemacht haben.
Du schreibst hier in einem Rechtsforum, wo juristisch interessierte Laien ihre Meinung schreiben.
Man muss selbstredend nicht jeden Sch*** selbst durchmachen, um anderen möglichst hilfreiche Hinweise zu geben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.