Wasserschaden - Wer haftet? Gefälligkeitsschaden?

6. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden - Wer haftet? Gefälligkeitsschaden?

Hallo zusammen.

Leider wurde in meiner Wohnung ein Wasserschaden durch den Verlängerungsschlauch meiner Waschmaschine verursacht. Ich war 10 Tage nicht vor Ort und es wurde von den beiden Nachbarn unter mir bemerkt. Laut Gutachten war der Verlängerungsschlauch zwischen Anschluss des Wasserhahns und Aquastopp der Waschmaschine (falsch oder unzulässig) montiert worden. Da ich hiervon keine Ahnung habe hatte mein Vater, der solche oder ähnliche Aufgaben immer zuverlässig erledigt hatte, sich bereiterklärt die Waschmaschine (im Nov 2021) anzuschließen. Nach jetzt knapp einem Jahr problemloser Nutzung ist dieser (extreme) Wasserschaden entstanden.

Meine Haftpflichtversicherung sagt, dass die Haftpflicht meines Vaters hier einspringen muss. Ist das korrekt? Und was wenn diese nicht leistet? Fällt alles auf mich oder meinen Vater persönlich zurück?

Ich bin echt verzweifelt, da drei Wohnungen für längere Zeit nicht bewohnbar sind und der Schaden riesig sein wird.

Freue mich über jede Hilfe.

Gruß Lu94

-- Editiert von User am 6. September 2022 14:44

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Meine Haftpflichtversicherung sagt, dass die Haftpflicht meines Vaters hier einspringen muss.

Auf den ersten Blick richtig, Du hast den Schaden ja nicht verursacht.
Auf den zweiten Blick hast Du den Schaden aber durchaus verursacht, denn Du hast je den Wasserhahn nicht zugedreht.



Zitat (von lu94):
Und was wenn diese nicht leistet?

Dann müsste man prüfen, ob zu recht.



Zitat (von lu94):
Fällt alles auf mich oder meinen Vater persönlich zurück?

In Ermangelung weiterer Versicherungen: ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf den ersten Blick richtig, Du hast den Schaden ja nicht verursacht.
Auf den zweiten Blick hast Du den Schaden aber durchaus verursacht, denn Du hast je den Wasserhahn nicht zugedreht.

Das stimmt. Der Wasserhahn war nicht zugedreht. Ich wusste nicht, dass man das tun müsste. Noch nie hatte ich zuvor davon gehört. Ich hatte die naive Annahme, dass der Anschluss meines Vaters soweit richtig ist und daraus keine Gefahr entstehen kann.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann müsste man prüfen, ob zu recht.

Worauf könnte sich die Haftpflicht meines Vaters (oder auch mir) beziehen, wenn sie nicht bezahlen wollen? Grob fahrlässige Montage? Er hat es nach bestem Wissen und Gewissen angeschlossen. Aus Platzgründen war der Verlängerungsschlauch absolut notwendig und unerlässlich (der Wasserhahn für den Waschmaschinenanschluss mehr als ungünstig gebaut worden). Es gab von meiner Seite aus nie Anzeichen, dass es bei irgendeiner Montage meines Vaters Probleme/Mängel geben könnte. Alles hatte bisher Hand und Fuß, wenn es um irgendwelche technischen Montagen im und um den Haushalt ging. Wenn ich mich umhöre, war es der erste Schaden nach einer Montage meines Vaters in mehreren Jahrzehnten.

Zitat (von Harry van Sell):
In Ermangelung weiterer Versicherungen: ja

Welche Versicherungen könnten hierbei helfen? Bisher sind die Haftpflichtversicherungen meines Vaters und mir involviert.

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#3
 Von 
pa517628-35
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 2x hilfreich)

Ist denn dein Vater ausgebildeter Fachmann in den Bereich?!

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1622 Beiträge, 257x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ist denn dein Vater ausgebildeter Fachmann in den Bereich?!

Ein Fachmann, der vor dem Aquastop ohne weiteres einen ungesicherten Verlängerungsschlauch anschließt?
Allein wenn man sich mal überlegt, welche Funktion den dieser Aquastop haben soll, sollte man doch schonmal auf den Gedanken kommen, dass es paradox ist, diesen über einen Verlängerungsschlauch anzuschließen...

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#5
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pa517628-35):
Ist denn dein Vater ausgebildeter Fachmann in den Bereich?!

Nein, hat aber über die letzten 30 Jahre immer alles technische im Haus gemacht. Es gab nie etwas zu beanstanden.

Zitat (von Kalanndok):
Ein Fachmann, der vor dem Aquastop ohne weiteres einen ungesicherten Verlängerungsschlauch anschließt?

Das Problem ist, dass von der Hausverwaltung des Vermieters extra ein Verlängerungsschlauch für die Waschmaschine bereitgelegt wurde. Ein Anschluss ohne Verlängerungsschlauch ist gar nicht möglich, da der Anschluss von Seiten des Hauses mehr als ungünstig verbaut wurde.

Die Versicherung meines Vaters hat jetzt dazu Stellung bezogen, dass der Schaden nicht auf seine Montage zurückzuführen sei. Zudem unterstellen Sie mir mehrfach grob fahrlässige Leistung. Mehrere Sachen, die von Seitens der Haftpflicht meines Vaters geschrieben wurden, sind nicht korrekt. Dies habe ich meiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt. Hierzu soll ich jetzt eine Stellungnahme schreiben. Nur wie ? Eher mehr, eher weniger? Wie finde ich heraus, ob grob fahrlässige Leistungen in meiner Haftpflichtversicherung abgedeckt ist? Im Vertrag finde ich nichts dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1622 Beiträge, 257x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Das Problem ist, dass von der Hausverwaltung des Vermieters extra ein Verlängerungsschlauch für die Waschmaschine bereitgelegt wurde. Ein Anschluss ohne Verlängerungsschlauch ist gar nicht möglich, da der Anschluss von Seiten des Hauses mehr als ungünstig verbaut wurde.


Das bring dann wohl auch den Vermieter ins Spiel.
Der offenbar mietvermietete Verlängerungsschlauch hatte offenbar einen Defekt und hat einen Schaden verursacht.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einfach nur technischer Blödsinn ist, vor dem Aquastop einen Verlängerungsschlauch anzuschließen. Zumindest sollte der Verlängerungsschlauch selbst einen Aquastop haben. Bin mir jetzt aber nicht sicher, ob sich zwei in Reihe hintereinander gesetzte Aquastops nicht gegenseitig stören.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109366 Beiträge, 38291x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Ein Anschluss ohne Verlängerungsschlauch ist gar nicht möglich,

Das ist schlicht Unfug. Wenn es unmöglich wäre, hätte man den Verlängerungsschlauch denknotwendigerweise auch nicht anschließen können.
Vielmehr ist es wohl unbequem / aufwändig - das dürfte aber nicht als Begründung des Unterlassens fachgerechter Montage ausreichen.



Zitat (von Kalanndok):
Der offenbar mietvermietete Verlängerungsschlauch hatte offenbar einen Defekt

Richtig.



Zitat (von Kalanndok):
hat einen Schaden verursacht.

Nö, eventuell mit verursacht.

Fraglich ist alleine die Quotelung "Mitverschulden des Mieters" / "Verantwortung des Vermieters"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Der offenbar mietvermietete Verlängerungsschlauch hatte offenbar einen Defekt und hat einen Schaden verursacht.

Nicht ganz. Der vorgelegte Verlängerungsschlauch wurde nicht montiert, da er alt und dreckig war. Es wurde ein neuer Verlängerungsschlauch montiert.

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist schlicht Unfug. Wenn es unmöglich wäre, hätte man den Verlängerungsschlauch denknotwendigerweise auch nicht anschließen können.
Vielmehr ist es wohl unbequem / aufwändig - das dürfte aber nicht als Begründung des Unterlassens fachgerechter Montage ausreichen.


Naja. Die Küche war (vom Vermieter) eingebaut worden, die ich dadurch monatlich Miete. So wie die Küche eingebaut wurde, ist es nicht möglich gewesen, die Waschmaschine ohne Verlängerungsschlauch anzuschließen. Wurde vom Vermieter ja auch so gesehen, sonst hätte er ja keinen Verlängerungsschlauch für die Waschmaschine hinlegen müssen. Das wäre überflüssig gewesen.

Zitat (von Harry van Sell):
Fraglich ist alleine die Quotelung "Mitverschulden des Mieters" / "Verantwortung des Vermieters"

ich denke auch, dass es eine Quotelung geben wird. Irgendwie ist ja jeder an der Geschichte mitbeteiligt und (aus meiner Sicht) auch Mitschuld.

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