Wasserschaden bei einer Entrümpelung - Wessens Versicherung haftet ?

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)
Wasserschaden bei einer Entrümpelung - Wessens Versicherung haftet ?

Hallo,

ich bin ein Haushaltauflöser und habe einen Auftrag bekommen ein Haus zu räumen. Wir waren mehrere Tage in dem Haus beschäftigt, eines Tages habe ich persönlich die Waschmaschine abgeklemmt und diese abtransportiert, selbstverständlich auch die Wasserzufuhr zugedreht.

Da die Hauseigentümer und Auftraggeber 700 Km entfernt wohnen waren diese nicht Vorort.

Tag dadrauf wollte ich erst Abends zu dem Haus fahren, es hat mich aber am Vormittag der Auftraggeber angerufen, dass es in dem Haus ein Wasserschaden gibt. Ich hatte keinen Schlüssel zu dem Haus, da dieser im Auto war und den Autoschlüssel hat mein Sohn aus versehen mit zur Schule genommen.

Ich bin aber trotzdem hingefahren (mit einem Kollegen und dessen Wagen), die Nachbarin hat den Wasserschaden bemerkt, Sie hatte auch noch ein Schlüssel. Nun dort angekommen, habe ich bei der Nachbarin geklingelt, sie ist mit uns rein gegangen und erzählte folgendes:

"Es hat angefangen zu regnen, und die Markise war ausgefahren, da bin ich hier ins Haus um die Markise einzudrehen. Dann habe ich Tropfen gehört und bin ins Bad in die erste Etage gelaufen. Dort habe ich den tropfenden Wasserhahn entdeckt und es noch mal zugedreht"

Sie wollte uns den Wasserhahn zeigen, wir sind also mit der Nachbarin in die Erste Etage ins Badezimmer. Und was sehen wir ?? Der Wasserhahn tropft immer noch !!!!!!

Obwohl wir es zugedreht haben beim abklemmen der Maschine, dann hat die Nachbarin es angeblich noch mal zugedreht, und dieser tropfte immer noch.

Ich glaube der Wasserhahn war alt und defekt, und es war unmöglich den richtig zu zudrehen, wenn der Waschmaschinenschlauch drauf war, kam ja auch kein Wasser, weil alles im Schlauch geblieben ist.

Nun die Frage:
Wessens Versicherung zahlt so einen Schaden ?
Die Haftpflichtversicherung des Entrümplers oder die Gebäudeversicherung des Hauses ?

Vielen Dank für die Antwort,

Matpol1973

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Ich glaube der Wasserhahn war alt und defekt

Da das ja bekannt war, das der alt war, welche Vorsorge / Sicherungsmaßnahmen hat man denn getroffen?



Zitat (von Matpol1973):
Wessens Versicherung zahlt so einen Schaden ?
Die Haftpflichtversicherung des Entrümplers oder die Gebäudeversicherung des Hauses ?

Da müsste man den Wortlaut der betreffenden vertraglichen Vereinbarungen kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren.

Tendenz geht zur Haftpflichtversicherung des Entrümplers bzw. Entrümpler selber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Naja für den Entrümpler gibt es tatsächlich nur die eigene Betriebshaftplficht.
Dort schildert man die exakten Umstände, alles andere prüft die Versicherung.
Gefühlt: mindestens Teilschuld - und das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen

Es könnte auch eine Gebäudeversicherung eintreten, erfahrungsgemäß ist ein Leerstand aber eine seeehr unbeliebte Variante, bei der es durchaus kompliziert in Sachen Deckung werden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von "Harry van Sell"):
Da müsste man den Wortlaut der betreffenden vertraglichen Vereinbarungen kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren.


Diese Kenntnis ist nicht erforderlich, jedenfalls erschließt sich mir nicht, welche Unklarheiten mit der Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen beseitigt werden könnten.

Zitat:
Wir waren mehrere Tage in dem Haus beschäftigt, eines Tages habe ich persönlich die Waschmaschine abgeklemmt und diese abtransportiert, selbstverständlich auch die Wasserzufuhr zugedreht.


Wann in diesem Zeitraum wurde die Waschmaschine abgeklemmt?

Zitat:
und das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen


Dafür ist aber der Hauseigentümer verantwortlich.

Zitat:
Gefühlt: mindestens Teilschuld


Eine Teilschuld gibt es bei solchen Dingen nicht. Da haftet man ganz oder gar nicht.

Da auch aus meiner Sicht nicht eindeutig ist, wer hier haften muss, sollte der Entrümpler den Fall vorsichtshalber seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden. Damit vermeidet er den Vorwurf der verspäteten Meldung für den Fall dass er doch haften muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
und das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen


Das funktioniert bei Mehrfamilienhäusern für einzelne Wohnungen in der Regel nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
habe einen Auftrag bekommen ein Haus zu räumen


Teilschuld:
Ich meinte zumindest liegt Fahrlässigkeit vor, was entsprechend eine Haftung begründen würde.
Dennoch könnte auch der Hauseigentümer selbst aufgrund des Zustands des Hahns selbst (Hätte prüfen/warten müssen, kannte evtl. sogar den Zustand?) (mit-)verantwortlich sein.

Daher die BHV am besten arbeiten lassen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hh):
Diese Kenntnis ist nicht erforderlich, jedenfalls erschließt sich mir nicht, welche Unklarheiten mit der Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen beseitigt werden könnten.

Es könnte die Erkenntnis bringen was versichert ist, was ausgeschlossen ist, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Matpol1973):
Wessens Versicherung zahlt so einen Schaden ?
Erstmal noch:
Im Bad hat der zugedrehte Anschluß für die WaMa trotzdem getropft. Aber welcher Schaden ist überhaupt entstanden?

Die Nachbarin hat wegen des Regens die Markise einfahren wollen. Warum war die ausgefahren? Das Haus war doch entrümpelt.
Die Nachbarin ist *rüber gegangen*, die wohnt dort nicht, hat nur den Schlüssel.
Die Nachbarin hat trotz beginnenden Regens im Erdgeschoß-Wohnzimmer gehört, dass es im OG-Bad tropft?

Ähem. :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Matpol1973):
Wessens Versicherung zahlt so einen Schaden ?
Erstmal noch:
Im Bad hat der zugedrehte Anschluß für die WaMa trotzdem getropft. Aber welcher Schaden ist überhaupt entstanden?

Die Nachbarin hat wegen des Regens die Markise einfahren wollen. Warum war die ausgefahren? Das Haus war doch entrümpelt.
Die Nachbarin ist *rüber gegangen*, die wohnt dort nicht, hat nur den Schlüssel.
Die Nachbarin hat trotz beginnenden Regens im Erdgeschoß-Wohnzimmer gehört, dass es im OG-Bad tropft?

Ähem. :augenroll:
:respekt:

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen