Hallo,
ich bin ein Haushaltauflöser und habe einen Auftrag bekommen ein Haus zu räumen. Wir waren mehrere Tage in dem Haus beschäftigt, eines Tages habe ich persönlich die Waschmaschine abgeklemmt und diese abtransportiert, selbstverständlich auch die Wasserzufuhr zugedreht.
Da die Hauseigentümer und Auftraggeber 700 Km entfernt wohnen waren diese nicht Vorort.
Tag dadrauf wollte ich erst Abends zu dem Haus fahren, es hat mich aber am Vormittag der Auftraggeber angerufen, dass es in dem Haus ein Wasserschaden gibt. Ich hatte keinen Schlüssel zu dem Haus, da dieser im Auto war und den Autoschlüssel hat mein Sohn aus versehen mit zur Schule genommen.
Ich bin aber trotzdem hingefahren (mit einem Kollegen und dessen Wagen), die Nachbarin hat den Wasserschaden bemerkt, Sie hatte auch noch ein Schlüssel. Nun dort angekommen, habe ich bei der Nachbarin geklingelt, sie ist mit uns rein gegangen und erzählte folgendes:
"Es hat angefangen zu regnen, und die Markise war ausgefahren, da bin ich hier ins Haus um die Markise einzudrehen. Dann habe ich Tropfen gehört und bin ins Bad in die erste Etage gelaufen. Dort habe ich den tropfenden Wasserhahn entdeckt und es noch mal zugedreht"
Sie wollte uns den Wasserhahn zeigen, wir sind also mit der Nachbarin in die Erste Etage ins Badezimmer. Und was sehen wir ?? Der Wasserhahn tropft immer noch !!!!!!
Obwohl wir es zugedreht haben beim abklemmen der Maschine, dann hat die Nachbarin es angeblich noch mal zugedreht, und dieser tropfte immer noch.
Ich glaube der Wasserhahn war alt und defekt, und es war unmöglich den richtig zu zudrehen, wenn der Waschmaschinenschlauch drauf war, kam ja auch kein Wasser, weil alles im Schlauch geblieben ist.
Nun die Frage:
Wessens Versicherung zahlt so einen Schaden ?
Die Haftpflichtversicherung des Entrümplers oder die Gebäudeversicherung des Hauses ?
Vielen Dank für die Antwort,
Matpol1973
Wasserschaden bei einer Entrümpelung - Wessens Versicherung haftet ?
6. Juni 2019
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Frage vom 6. Juni 2019 | 12:50
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 21x hilfreich)
Wasserschaden bei einer Entrümpelung - Wessens Versicherung haftet ?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. Juni 2019 | 23:15
Von
Status: Unbeschreiblich (127012 Beiträge, 40744x hilfreich)
ZitatIch glaube der Wasserhahn war alt und defekt :
Da das ja bekannt war, das der alt war, welche Vorsorge / Sicherungsmaßnahmen hat man denn getroffen?
ZitatWessens Versicherung zahlt so einen Schaden ? :
Die Haftpflichtversicherung des Entrümplers oder die Gebäudeversicherung des Hauses ?
Da müsste man den Wortlaut der betreffenden vertraglichen Vereinbarungen kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren.
Tendenz geht zur Haftpflichtversicherung des Entrümplers bzw. Entrümpler selber.
#2
Antwort vom 7. Juni 2019 | 07:34
Von
Status: Lehrling (1025 Beiträge, 491x hilfreich)
Naja für den Entrümpler gibt es tatsächlich nur die eigene Betriebshaftplficht.
Dort schildert man die exakten Umstände, alles andere prüft die Versicherung.
Gefühlt: mindestens Teilschuld - und das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen
Es könnte auch eine Gebäudeversicherung eintreten, erfahrungsgemäß ist ein Leerstand aber eine seeehr unbeliebte Variante, bei der es durchaus kompliziert in Sachen Deckung werden kann.
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#3
Antwort vom 7. Juni 2019 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (48850 Beiträge, 17206x hilfreich)
ZitatDa müsste man den Wortlaut der betreffenden vertraglichen Vereinbarungen kennen um darüber sinnvoll zu diskutieren. :
Diese Kenntnis ist nicht erforderlich, jedenfalls erschließt sich mir nicht, welche Unklarheiten mit der Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen beseitigt werden könnten.
Zitat:Wir waren mehrere Tage in dem Haus beschäftigt, eines Tages habe ich persönlich die Waschmaschine abgeklemmt und diese abtransportiert, selbstverständlich auch die Wasserzufuhr zugedreht.
Wann in diesem Zeitraum wurde die Waschmaschine abgeklemmt?
Zitat:und das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen
Dafür ist aber der Hauseigentümer verantwortlich.
Zitat:Gefühlt: mindestens Teilschuld
Eine Teilschuld gibt es bei solchen Dingen nicht. Da haftet man ganz oder gar nicht.
Da auch aus meiner Sicht nicht eindeutig ist, wer hier haften muss, sollte der Entrümpler den Fall vorsichtshalber seiner Betriebshaftpflichtversicherung melden. Damit vermeidet er den Vorwurf der verspäteten Meldung für den Fall dass er doch haften muss.
#4
Antwort vom 7. Juni 2019 | 10:55
Von
Status: Gelehrter (11446 Beiträge, 4337x hilfreich)
Zitatund das Wasser hätte zudem aufgrund Leerstand zentral abgedreht werden müssen :
Das funktioniert bei Mehrfamilienhäusern für einzelne Wohnungen in der Regel nicht.
#5
Antwort vom 7. Juni 2019 | 11:14
Von
Status: Lehrling (1025 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:habe einen Auftrag bekommen ein Haus zu räumen
Teilschuld:
Ich meinte zumindest liegt Fahrlässigkeit vor, was entsprechend eine Haftung begründen würde.
Dennoch könnte auch der Hauseigentümer selbst aufgrund des Zustands des Hahns selbst (Hätte prüfen/warten müssen, kannte evtl. sogar den Zustand?) (mit-)verantwortlich sein.
Daher die BHV am besten arbeiten lassen
#6
Antwort vom 8. Juni 2019 | 13:40
Von
Status: Unbeschreiblich (127012 Beiträge, 40744x hilfreich)
ZitatDiese Kenntnis ist nicht erforderlich, jedenfalls erschließt sich mir nicht, welche Unklarheiten mit der Kenntnis der vertraglichen Vereinbarungen beseitigt werden könnten. :
Es könnte die Erkenntnis bringen was versichert ist, was ausgeschlossen ist, ...
#7
Antwort vom 8. Juni 2019 | 16:10
Von
Status: Unbeschreiblich (35594 Beiträge, 6058x hilfreich)
Erstmal noch:ZitatWessens Versicherung zahlt so einen Schaden ? :
Im Bad hat der zugedrehte Anschluß für die WaMa trotzdem getropft. Aber welcher Schaden ist überhaupt entstanden?
Die Nachbarin hat wegen des Regens die Markise einfahren wollen. Warum war die ausgefahren? Das Haus war doch entrümpelt.
Die Nachbarin ist *rüber gegangen*, die wohnt dort nicht, hat nur den Schlüssel.
Die Nachbarin hat trotz beginnenden Regens im Erdgeschoß-Wohnzimmer gehört, dass es im OG-Bad tropft?
Ähem.
#8
Antwort vom 24. Juni 2019 | 11:05
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3096x hilfreich)
Zitat:Erstmal noch:ZitatWessens Versicherung zahlt so einen Schaden ? :
Im Bad hat der zugedrehte Anschluß für die WaMa trotzdem getropft. Aber welcher Schaden ist überhaupt entstanden?
Die Nachbarin hat wegen des Regens die Markise einfahren wollen. Warum war die ausgefahren? Das Haus war doch entrümpelt.
Die Nachbarin ist *rüber gegangen*, die wohnt dort nicht, hat nur den Schlüssel.
Die Nachbarin hat trotz beginnenden Regens im Erdgeschoß-Wohnzimmer gehört, dass es im OG-Bad tropft?
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