Wasserschaden durch Waschmaschine im Keller

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)
Wasserschaden durch Waschmaschine im Keller

Wir haben ein kleines Problem. Letzte Woche Montag ist im 4. Stock unseres Hauses bei einer Waschmaschine ein Wasserschaden entstanden (derzeit wird noch geprüft, ob geplatzter Schlauch oder einfach übergelaufen). Jedenfalls ist ein Wasserschaden bis in den Keller hinein entstanden.
Der Hausmeister, der heute vorbei kam, um in unseren Keller zu gehen, um die Rohre kontrollieren zu lassen, sagte nur, daß er uns letzten Montag nicht angetroffen hat. Von Zettel und Kugelschreiber scheint er noch nichts gehört zu haben. Somit haben wir heute, also eine Woche nach Entstehung des Schadens davon erfahren und sind in den Keller herunter, um es zu prüfen.
Im Keller lagern wir leider noch in Umzugskartons einen Teil unserer Bücher. Etwa 200 davon sind nun durchfeuchtet.
Welche Versicherung ist für diesen Schaden zuständig?

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

ihr reicht die sache bei eurer hausratversicherung ein. diese wird wahrscheinlich leisten und anschließend sich an den verursacher wenden.

sollte die hausrat ablehnen müsst ihr euch direkt an den verursacher, betreiber der waschmaschine, wenden. für eine ablehnung sehe ich im moment aber keinen grund.

gruß

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Einzigen Grund einer Ablehnung würde ich als "zu späte Meldung des Schadens" sehen. Aber da Ihr nichts dafür könnt...

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#3
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

So,unserer Hausratsversicherung habe ich es gemeldet (Erste Frage: standen die Bücher auf Europalettenhöhe? Nein, natürlich nicht). Zusätzlich haben wir noch die Mieter der Wohnung angerufen, in der der Schaden entstanden ist. Wir sollen eine Schadensaufstellung machen und ihnen zuschicken. Ich werde auch das machen und diese Schritte unserer Hausratsversicherung mitteilen. Die Mieter der Wohnung ist übrigens eine Kirchliche Stiftung, die in der Wohnung Jugendliche Wohngruppen unterbringt. Wobei ich da sagen muß,daß man im Haus nie etwas davon gemerkt hat - muß wohl gut klappen.

Vielen Dank für die Hilfe, ich werd euch auf dem laufenden halten.

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

du kannst dich nur an einen, nicht beide gleichzeitig wenden.

mein tip ist die hausratvers. denn dort gibt es neuwertentschädigung. gleichzeitig gehen deine gesetzlichen ansprüche (zeitwert) an den verursacher dann auf den VR über und dieser holt sich den dann teil wieder.

gruß

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