Hallo,
nach einem Kaltwasser-Rohrbruch im Büro sind bei uns erhebliche Schäden am Gebäude und an der Einrichtung entstanden. Ich habe jetzt gelesen, dass für das eine die Gebäudeversicherung des Vermieters und für das andere die eigene Hausratsversicherung zuständig ist. Stimmt das so? Ist nicht der Vermieter für alles zuständig? Und bleibe ich auf den Kosten sitzen, wenn ich keine Hausratsversicherung habe?
Danke schonmal
Wasserschaden im Büro
16. März 2016
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Frage vom 16. März 2016 | 15:15
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 10x hilfreich)
Wasserschaden im Büro
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#1
Antwort vom 16. März 2016 | 16:00
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Hallo Heinz,
in der Regel ist es so, weil es keinen Verursacher (Schuldigen) des Schadens gibt.
Anders würde es aussehen, wenn irgend jemand die Leitung angebohrt hätte.
SG
Berry
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