Wasserschaden im Keller angeblich durch geplatzten Gartenschlauch

2. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasserschaden im Keller angeblich durch geplatzten Gartenschlauch

Guten Tag,

heute morgen wurde gemeldet, dass es einen Wasserschaden im Keller angeblich durch geplatzten Gartenschlauch gab in Abwesenheit der Gartenmieter. Mein Keller ist am Meisten betroffen, da die Schlauchkupplung an meinem Kellerfenster aussen am Gitter angebracht ist und obwohl das Fenster geschlossen war, das Wasser durch eine Ritze zum Kellerfenster reinlief. Seit 11 Uhr bin ich jetzt am Rennen, Räumen, fotografieren. Die Hauptmenge des Wassers wurde abgesaugt und jetzt stehen 3 Trockenleggeräte im
Keller. Wer und was ersetzt mir die Schäden am Eingelagerten und die vertane Zeit? Danke + Gruss A.

Probleme mit der Versicherung?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Wer und was ersetzt mir die Schäden am Eingelagerten

Wer? Der Schädiger. Falls es keinen gibt Deine Versicherung. Falls es keine gibt, gilt "Pech gehabt".

Was? Ersetzt wird der Schaden.



Zitat (von Adrenalinpur123):
und die vertane Zeit?

Niemand...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Herr van Sell, danke für die schnelle Antwort.

Vertane Zeit ist kein Schaden? Was ist mit dem Entsorgungsaufwand? Was wenn Schuhe oder Aufbewahrung durchnässt oder stockig ist? Sich ein Schrank wellt usw.? Bücher durchweicht sind? Und man nicht mal gute Fotos machen kann, weil im Keller kein Licht ist?

Es muss einen Schädiger geben, meine Hausratversicherungen deckt doch nur höhere Gewalt oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Vertane Zeit ist kein Schaden?

Freizeit ist vor Deutschen Gerichten nichts wert.



Zitat (von Adrenalinpur123):
Was ist mit dem Entsorgungsaufwand?

Ist ein Schaden



Zitat (von Adrenalinpur123):
Was wenn Schuhe oder Aufbewahrung durchnässt oder stockig ist? Sich ein Schrank wellt usw.? Bücher durchweicht sind?

Auch das sind Schäden. Je nach Zustand nach der Trocknung auch Totalschaden.



Zitat (von Adrenalinpur123):
Und man nicht mal gute Fotos machen kann, weil im Keller kein Licht ist?

Kann keiner was für, wenn man keine ordentlichen Fotoausrüstung hat.



Zitat (von Adrenalinpur123):
Es muss einen Schädiger geben

Der Wunsch erfüllt sich aber nicht immer ...



Zitat (von Adrenalinpur123):
meine Hausratversicherungen deckt doch nur höhere Gewalt oder?

Keine Ahnung. Was versichert ist, erfährt man durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Nur "höhere Gewalt" kann kaum sein. Da sind normalerweise Feuer, Wasser, Brand etc. mit abgedeckt.

Wem gehört der Gartenschlauch bzw. wer ist dafür verantwortlich das da Druck drauf war ohne Benutzung? Dessen Haftpflicht kommt in Frage.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31987 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Vertane Zeit ist kein Schaden?
Oder nenne die Schadenssumme in € und stricke die Zeit (sonntags) mit ein. Beachte den Zeitwert der Kelleraufbewahrungsartikel.
Stockflecken bilden sich nach längerer Zeit, nicht nach wenigen Stunden.
Zitat (von Adrenalinpur123):
Die Hauptmenge des Wassers wurde abgesaugt und jetzt stehen 3 Trockenleggeräte im Keller
Das ging immerhin fix. Und das am Wochenende!
Zitat (von Adrenalinpur123):
Seit 11 Uhr bin ich jetzt am Rennen, Räumen, fotografieren
Von 11 bis 3--- ist nicht vertane Zeit.
Zitat (von Adrenalinpur123):
Was wenn
Ja, wenn... erst mal retten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten, ich antworte mal zurück:

Van Sell: 1-4
1. Für mich ist das keine Freizeit, das ist unbezahlte Arbeit und auch eine sellische Beeinträchtigung
2. Entsorgungsaufwand und Schaden: durch wen und wie wird der beurteilt und durchgeführt?
3. Fotos: Was soll eine ordentliche Fotoausrüstung sein und wieso sollte man dazu verpflichtet sein die anzuschaffen um einen Schaden durch Fremde dokumentieren zu können?
4. Schädiger oder höhere Gewalt: ist in dem Fall wohl klar einzugrenzen und auch im Internet nachzulesen

Simoff: Wenn es wirklich "nur" der Gartenschlauch war, ist IMHO der Mieter verantwortlich, auch wenn er abwesend war und ein Bekannter das Giessen übernahm (die Lockerung geschah angeblich durch die Hitze)
ich weiss auch nicht, ob die Anbringung so korrekt war und so Vieles mehr nicht

Anami:
1. Schadenssumme: ich werde die mal nach Gefühl versuchen zu schätzen, Liste habe ich gemacht, und durchgeben, wenn ich weiss welche Versicherung in Betracht kommt, vielleicht auch nach2-3 Tage Beobachtung einfach mal bei meiner Hausratversicherung nachfragen
2. Feuchtigkeitszeit: nicht mal die ist genau bestimmt, vor allem nachdem heute nochmal a weng geflutet wurde
3. Trockungsgeräte: angeblich wäre das schon sein Donnerstag so zum Thema fix, aber das Ganze ist eh suspekt
5. Retten: Wohin bitte?

Wenn es nach mir ginge, würde ich einen Dienstleister bestellen, der alles abbaut, inklusive Schrank, reinigt, nach Schäden untersucht, Keller leer trocken legt, Gutachten macht. Aber davon abgesehen, dass man sowas nicht bekommt, wieder Ärger hat und der Ersatz für die Kosten ungewiss ist, sehe ich da wenig Chancen

Bin jetzt ziemlich erschöpft, danke - Gruss A.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
1. Für mich ist das keine Freizeit, das ist unbezahlte Arbeit und auch eine sellische Beeinträchtigung

Es steht Dir frei dies der Versicherung / dem Schädiger / einen Gericht vorzutragen.
Eventuell gelingt es Dir die Rechtsprechung mal zu ändern, Deine Vorgänger waren da recht erfolglos...



Zitat (von Adrenalinpur123):
2. Entsorgungsaufwand und Schaden: durch wen und wie wird der beurteilt und durchgeführt?

Da man die Entsorgung über einen der zugelassenen Entsorger durchführt, sollte sich das nachweisen lassen da diese ja entsprechende Quittungen ausstellen.

Schaden ist der beliebteste Streitpunkt - ersetzt wird nämlich nur der reale Zeitwert, nichts anderes.
Notfalls wird der Schaden von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen festgelegt.



Zitat (von Adrenalinpur123):
3. Fotos: Was soll eine ordentliche Fotoausrüstung sein

Eine der eine fehlende fremde Lichtquelle nichts ausmacht.



Zitat (von Adrenalinpur123):
und wieso sollte man dazu verpflichtet sein die anzuschaffen um einen Schaden durch Fremde dokumentieren zu können?

Man ist nicht dazu verpflichtet, nur sind dann Probleme bei der Dokumentation das Problem des Geschädigten.



Zitat (von Adrenalinpur123):
4. Schädiger oder höhere Gewalt: ist in dem Fall wohl klar einzugrenzen

Das halte ich angesichts der
Zitat (von Adrenalinpur123):
die Lockerung geschah angeblich durch die Hitze) ich weiss auch nicht, ob die Anbringung so korrekt war und so Vieles mehr nicht

Angabe für überaus optimistisch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Nun ja,
wenn der Gartennutzer sich an die Vorgaben in der TrinkwV 2001 gehalten hätte, hätte man das Problem eher nicht.
Von daher würde ich eher höhere Gewalt verneinen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

@jonathon: Was steht dazu in TrinkwV 2001?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

@jonathon: Was steht dazu in TrinkwV 2001?

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#11
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Letzte Neuigkeiten:
Der Wohnungseigentümer mit Keller neben meinem (also auch schwer betroffen) bekam lt. ihm von seiner Hausratversicherung die Zusage erstmal für den Schaden einzuspringen inklusive Erstattung der vertanen Zeit, meine lehnt dies ab. Schädiger und Hausverwaltung meldeten sich nicht. Das kann doch nicht wahr sein?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
inklusive Erstattung der vertanen Zeit, meine lehnt dies ab.

Kommt halt auf den Versicherungsumfang an.

Eventuell sollte man einen Wechsel in Betracht ziehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
meine lehnt dies ab.


Mit welcher Begründung.

Eine Schadenabwicklung sollte bevorzugt über die eigene Hausratversicherung laufen, da diese jedenfalls bei einem Standardvertrag den Neuwert ersetzt.

Die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernimmt dagegen nur den Zeitwert und das auch nur dann, wenn ihn ein Verschulden trifft. Dass den Schädiger ein Verschulden trifft, ist keineswegs klar.

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