Wasserschaden übernimmt Privathaftpflicht?

19. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
russ1973
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden übernimmt Privathaftpflicht?

Hallo, ich habe eine Frage zu einem Wasserschaden. Nachbar A und Nachbar B haben beide ein Haus an einem Hang. Nachbar A hatte immer wieder Probleme mit herabfließenden Wasser bei sehr starken Regenfällen. Nachbar A hat daraufhin eine Mauer und Gebüsche erstellt damit das Wasser nicht mehr in sein Haus läuft. Nachbar B hatte bisher keine Probleme mit Wassereintritt. Nach dem Nachbar A seine Mauer erstellt hat, hat Nachbar B ca 2-3 mal im Jahr bei sehr starken Regenfällen Wassereintritt in seinem Keller. Dies geschieht weil sich das Wasser jetzt nicht mehr vollflächig verteilen kann, sondern mehr Wasser zum Grundstück des Nachbarn B hinläuft. Nachbar A hat eine Privathaftpflichtversicherung. Übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung solch einen Schaden? Bzw. übernimmt die Privathaftpflicht von Nachbar A Kosten für eventuelle Sanierungsmaßnahmen die Nachbar B ergreifen muss, damit das Wasser in Zukunft nicht mehr Eintritt. zum Beispiel Aufgraben und Abdichten oder anderweitige Arbeiten um das Hangwasser abzuleiten.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Zitat:
Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers auf ein tiefer liegendes Grundstück darf nicht zum Nachteil eines höher liegenden Grundstücks behindert werden.
§ 37 Abs. 1 Satz 1 WHG


Da zahlt keine Haftpflicht.

Im übrigen ist es Deine Sache Dein Gebäude vor Oberflächenwasser zu schützen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich verstehe das so:

Hinter beiden Häusern ist der gleiche Hang.

Dadurch dass A jetzt die Mauer gebaut hat läuft das Wasser nicht mehr über As Garten in das Haus von A sondern es fließt zur Seite ab auf das Grundstück von B, welches aber auf gleicher Höhe wie das von A liegt.

Korrekt?

Was sieht denn das Entwässerungskonzept (müsste Teil der Baugenehmigung gewesen sein) des Hauses von A grundsätzlich für Oberflächenwasser vor?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.002 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen