Wasserschaden und Hausratversicherung

18. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Susannn
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Wasserschaden und Hausratversicherung

Hallo,

Person A hatte in der Küche einen Wasserschaden. Dabei wurden Küchenschrank, Teppich etc. durch austretendes Wasser beschädigt.
Die Hausratversicherung schreibt A, das A die Kostefreigabe erhält und das zur Begleichung des Schadens die entsprechenden Rechnungen übersendet werden sollen.
Kann A das so interpretieren, das er nur dann die Schäden ersetzt bekommt, wenn er auch, z. B. einen neuen Schrank oder Teppich kauft?
A müsste dann in Vorkasse treten und diese Rechnungen dann dem Versicherer einreichen?
Was ist, wenn A allein darüber verfügen will, ob und wann
er seine beschädigten Dinge ersetzt, bekommt er dann kein Geld vom Versicherer?
A hat zusätzlich für seine Aufräumarbeiten nach dem Wasserschaden seine Arbeitsstunden der Versicherung beziffert, diese geht darauf aber nicht ein.
Auch wurde das Geld für die geforderten Kostenvoranschläge nicht zurück erstattet.
Ist dies alles rechtens so?
Von dem zu ersetzenden Hausrat existieren keine Quittungen mehr.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann A das so interpretieren, das er nur dann die Schäden ersetzt bekommt, wenn er auch, z. B. einen neuen Schrank oder Teppich kauft? <hr size=1 noshade>

Ja

quote:<hr size=1 noshade>A müsste dann in Vorkasse treten und diese Rechnungen dann dem Versicherer einreichen?
<hr size=1 noshade>

Ja
quote:<hr size=1 noshade>Was ist, wenn A allein darüber verfügen will, ob und wann
er seine beschädigten Dinge ersetzt, bekommt er dann kein Geld vom Versicherer?
<hr size=1 noshade>

Die sogenannte "fiktive Abrechnung" eines Schadens (d.h. man bekommt das Geld gemäß Kostenvoranschlag und kann dann selbst überlegen, ob und wie man repariert) ist eine Besonderheit der KfZ-Versicherung und geht bei anderen Versicherungen im Regelfall nicht.

quote:<hr size=1 noshade>A hat zusätzlich für seine Aufräumarbeiten nach dem Wasserschaden seine Arbeitsstunden der Versicherung beziffert, diese geht darauf aber nicht ein.
<hr size=1 noshade>

Nach den Musterbedingungen der GDV sind auch Kosten für das Aufräumen / Wegräumen von versicherten Sachen abgedeckt. Vielleicht nicht genau dargelegt, was aufgeräumt wurde?

quote:<hr size=1 noshade>Auch wurde das Geld für die geforderten Kostenvoranschläge nicht zurück erstattet.
Ist dies alles rechtens so? <hr size=1 noshade>

Nach den Musterbedingungen der GDV sind Schadensermittlungskosten erstattungsfähig, wenn sie geboten sind.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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