Wasserschaden und Regulierung ...

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vereinsfreund
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 14x hilfreich)
Wasserschaden und Regulierung ...

Ich hatte vor 3,5 Wochen einen Wasserschaden in meiner Laube. Bis zum heutigen Tag ist bis auf einem haarsträubendem Gutachten Ende letzter Woche nichts weiter passiert von Seiten der Versicherung. Ich kenne dieses Gutachten nicht, unter 4 Augen hat der Versicherungsmakler mir die Höhe genannt. Offiziell habe ich nichts in der Hand.

Ich habe eine Hausratversicherung für die Laube und eine Gebäudeversicherung. Die Laube hat die Versicherung zu Versicherungsbeginn durch einen Mitarbeiter eingesehen und auch Fotos gemacht.

Ich sollte mir nach dem Schaden einen Handwerker suchen, der den Schaden in der Leitung findet. Den von heute auf morgen zu finden, war nicht einfach. Nach drei Wochen meinte man, einen Gutachter schicken zu müssen, der den 4,5 fachen Wert der Versicherungssumme feststellt (Laube wurde zu Versicherungsbeginn durch Versicherung angesehen und Fotos gemacht).
Nun will man aus verschiedensten Gründen nicht zahlen, ist mit dem Kostenvoranschlag des Handwerkers überhaupt nicht einverstanden, zögert alles hinaus. In der Laube gammelt alles schön vor sich hin, eine Couch und ein Sessel sind bereits auf dem Sperrmüll gelandet, da sie inzwischen verschimmelt sind. Alles Lüften hat nicht geholfen.
Der Regips an den Wänden fängt an zu stinken, sollte lt. Handwerker ca. auf einen halben Meter Höhe erneuert werden. Und Wasser habe ich im Garten nun auch nicht mehr, da das Leck in der Leitung nicht beseitigt ist bis heute - Wasser anstellen ist also nicht möglich. Außerdem hat die Versicherung ein Problem damit, dass der Handwerker ein längeres Stück Wasserleitung erneuern will, da er das alte Material mit dem heute verwendeten Material nicht dicht bekommt.

Jetzt soll der Handwerker alles aufreissen und dann kommt jemand zur Leckortung?!?

Wir sprechen hier von einer Gartenlaube, die man, wenn man Glück hat, verschenkt bekommt. Geld bekommt man aufgrund des großen Angebotes jedenfalls nicht dafür. Wenn man Pech hat, wird man den Pachtgarten überhaupt nicht los.

Wie lange muß ich dieses Chaos mit ansehen, weil die Versicherung nicht zahlen will ?

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo,

weniger Frust, dafür mehr sachliche Infos, z.B. die Ablehnungsgründe, wären für eine Sacheinschätzung hilfreich.

Zitat:
Ich sollte mir nach dem Schaden einen Handwerker suchen, der den Schaden in der Leitung findet.


Das kam von der Versicherung? Was hat der Handwerker denn genau festgestellt?

Zitat:
Nach drei Wochen meinte man, einen Gutachter schicken zu müssen, der den 4,5 fachen Wert der Versicherungssumme feststellt (Laube wurde zu Versicherungsbeginn durch Versicherung angesehen und Fotos gemacht).


Du meinst vermutlich, dass die Laube 4,5 mal soviel Wert ist, wie Du es als Versicherungssumme vereinbart hast. Was willst Du uns damit aber sagen, außer das eine drastische Unterversicherung besteht?

Die Gebäudeversicherungssumme muss so bemessen sein, dass bei einem Totalverlust aus der Erstattung der Wiederaufbau möglich ist. Deshalb ist nachfolgende Passage
Zitat:
Wir sprechen hier von einer Gartenlaube, die man, wenn man Glück hat, verschenkt bekommt. Geld bekommt man aufgrund des großen Angebotes jedenfalls nicht dafür. Wenn man Pech hat, wird man den Pachtgarten überhaupt nicht los.
für den Wiederaufbauwert nicht wirklich relevant.

Zitat:
Und Wasser habe ich im Garten nun auch nicht mehr, da das Leck in der Leitung nicht beseitigt ist bis heute


Dann lass den Schaden fachgerecht beseitigen und reiche die Rechnung ein. Was erwartest Du?

Zitat:
Außerdem hat die Versicherung ein Problem damit, dass der Handwerker ein längeres Stück Wasserleitung erneuern will, da er das alte Material mit dem heute verwendeten Material nicht dicht bekommt.


Das glaube ich so nicht.

Kupferrohr lässt sich einfach löten, aber vielleicht kann es Dein Handwerker nur nicht, weil die seit Jahren die Verbindungen nur noch quetschen und er Kupferlöten nicht gelernt hat.

Und selbst uralte Bleileitungen lassen sich noch mit durchaus kaufbarem Material abdichten.

Ich denke allerdings auch, dass die Versicherung mit dem längeren Rohrstück kein Problem hat, sondern nur mit der Kostenübernahme. Denn die Kostenübernahme des Austauschs der vorhandenen Leitungen ist in der Tat nicht geschuldet. Ersetzt werden nur die Reparatur und Wiederherstellungskosten (im Verhältnis Realwert zur Versicherungssumme).

Zitat:
In der Laube gammelt alles schön vor sich hin,
Schon mal was von Bautrockner gehört (und von der Pflicht zur Schadenminderung).

Und zu guter Letzt: Kann es sein, dass der Wasserschaden durch eigenes Verschulden (Keine Entleerung der Leitungen bei Frost) entstanden ist?

SG

Berry

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