Wasserschaden und keiner ist verantwortlich

31. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
StephanFrings
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Wasserschaden und keiner ist verantwortlich

Am Samstag hab ich gegen 17 Uhr meine Spülmachine angestellt und bin dann ins Schlafzimmer gegangen weil es der kühlste Raum ist und hab dort 2 Filme geguckt. Als ich um ca 8 Uhr aus dem Schlafzimmer kam, stand die Komplette wohnung unter Wasser ( durch ein kleines GEfälle lief das Wasser nicht ins Schlafzimmer und somit bekam ich nicht mit). Was passiert ist, der Schlauch von der Spülmaschine hat sich vom Hahn leicht gelößt, wurde undicht und das Wasser sprudelte 3 Stunden lang in alle Richtungen hinaus. Folge ist, unsere Laminat ist hinüber und die Wohnung unter, hat auch in einem Raum den Laminat ruiniert und ne Menge Wasserflecken, das das Wasser runtergelaufen ist. KOmmen wir zu den Versicherungen. Unsere Hausrat bezahlt den Schaden an Möbeln, aber nicht am Laminat, da dieser schon lag und wir wurden auf die Gebaäude versicherung des Vermitteres verwiesen. Die Gebäudeversicherung unseres Vermitters weigert sich unseren Laminatschaden zu begleichen, sowie den Schaden an der Wohnung unter uns, da es sich um keinen Leitungswasserschaden handelt (Frag mich was es sonst fürn Wasser ist was aus meiner Wasserleitung kommt). Unsere Haftpflicht bezahlt den Schaden auch nicht an der unteren Wohnung, da es sich um kein Versehen handelt, wenn wir einen Eimer Wasser unten aus versehen umtreten und daraus der Laminat kaputt geht, würden sie das bezahlen. Ergo hab ich wohl aus voller Absicht die Wohnung unter mir geflutet. Also irgendwas läuft doch da nicht ganz richtig oder?

Vorallem weil auf der Seite meines Versichereres HUK24 folgendes steth:
Frage
Umfasst die Hausratversicherung auch Schäden durch Wasch-, Geschirrspülmaschinen und Wasserbetten?


Antwort
Versicherungsschutz besteht auch , wenn Leitungswasser bestimmungswidrig aus


Geschirrspül- oder Waschmaschinen oder
aus deren Zu- und Ableitungsrohren (auch -schläuchen) austritt.


Hausratschäden durch auslaufendes Wasser aus Wasserbetten sind gegen Beitragszuschlag versicherbar.

Hinweis: entsteht durch das Wasser ein Schaden an fremdem Eigentum (z.B. am Hausrat eines Nachbarn, oder dem Gebäude des Vermieters), tritt die Privathaftpflicht-Versicherung ein.


Also steht auf der Internetseite genau das Gegenteil. Die Haftpflicht zahlt hienach den Schaden der Unterliegenden Wohnung.

-- Editiert von StephanFrings am 31.07.2006 14:05:01

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 655x hilfreich)

Na wenn das auf der Inetrnetseite steht und Sie dort eine Vers. haben, fordern Sie diese zum Ausgleich des Schadens auf

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

Selbstverständlich handelt es sich in diesem Fall um einen Leitungswasserschaden. daher tritt Deine Hausratversicherung ein und auch die Wohngebäudeversicherung muss eintreten.

Die Haftpflichtversicherung muss für den Schaden an der anderen Wohnung jedoch nicht aufkommen. Voraussetzung hierfür wäre schuldhaftes Verhalten (Fahrlässigkeit) durch Dich. Schuldhaftes verhalten von Deiner Seite liegt aber nicht vor. Dass die Haftpflichtversicherung nicht aufkommt heißt daher nicht etwa, dass Dir Vorsatz unterstellt wird.

Vielmehr ist es so, dass der Mieter der unteren Wohnung seine eigene Hausratversicherung in Anspruch nehmen muss. Falls er keine hat, bleibt er auf dem Schaden sitzen. In keinem Fall musst Du jedoch dessen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Fahrlässigkeit könnte aber dennoch dadurch vorliegen, dass Du 3 Stunden lang keinen Blick auf die Geschirrspülmaschine geworfen hast. Dann müsste die Haftpflicht zahlen. Wenn sie sich weigert, muss der Mieter der unteren Wohnung Deine Versicherung verklagen.

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 304x hilfreich)

Ich würde hie auch leichte Fahrlässigkeit sehen. Aber Vorsicht: Nicht das die Versicherung am Ende grobe Fahrlässigkeit daraus macht und dann deshalb nicht zahlen will. Hier steht sehr ausführlich was zu Wasserschäden.(S. 6-9)
http://mietgerichtstag.de/downloads/pfeifer.pdf

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

selbst wenn, in der allgemeinen hv ist die grobe fahrlässigkeit mitversichert ;)

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