Wasserschaden wegen undichten Badezimmer Boden

24. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
tacocube
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden wegen undichten Badezimmer Boden

Hallo,

Bei meinem Nachbarn unter meiner Wohnung (er im 2. Etage, ich Dachwohnung in der 3. Etage) ist unter meinem Badzimmer ein Wasserschaden aufgetreten. Es ist also nahe liegend, dass der Wasserschaden von meiner Wohnung verursacht wurde.

Für den Vermieter steht es jedenfalls fest, dass ich an dem Schaden Schuld habe und will das ich für sämtliche Kosten aufkommen. Nach dem Vermieter kommt der Wasserschaden entweder dadurch, dass die Toilette undicht ist, oder die das Wasser neben der Dusche unter den Boden gelaufen ist.

Der Boden ist ein Holzbalkenboden worauf nur PVC Boden gelegt wurde und an einer von 3 Seiten dieser mit der Wand nur mit Silikon versieglt wurde. die anderen 3 Seiten inkl. der Seiten neben der Dusche sind nicht versieglt worden. Zudem ist die Wand aus Regibs gebaut wurden und schließt auch nicht 100% mit dem PVC boden ab. Also Wasser kann durchaus, an den Zimemrrändern durch den Boden fließen. Der Vermieter hat sämtlich Baumaßnahmen selbst durchgeführt ohne einen Fachmann, da der Fachmann nach eigenen Aussagen sich egweigert hatte ein Badezimmer in dem self-made Bauzustand professionel zu machen.

Für mich wären in beiden Fällen der Vermieter schuld wegen unsachgemäßen Baumaßnahmen. Ebenso sehe ich nicht, das ein Verschulden meinerseits vorliegt, falls die Toilette undicht ist.

Nun sieht es halt der Vermieter anders und will mich zu Kasse bitten. So lange ich für die Kosten nicht aufkomme, dreht er mir die Heizung ab. Dazu das Wasser damit es zu keinem weiteren Wasserschaden kommen kann. Dann klopft er mehfachs am Tag um Geld dafür einzuordern oder mich zu drängen eine Haftpflicht und Hausratsversicherung abzuschließen. Ebenso soll ich für einen Gutachter in Vorkasse gehen um zu beweisen, dass es meine Schuld ist.

Rechtlich sehe ich das ganze komplett anders, und sehe den Vermieter in Beweispflicht. Der Wasserschaden in der Wohnung unter mir ist natürlich nicht von der Hand zuweisen. Nur das ich der selbstverschuldbar der Verursacher bin sehe ich halt nicht.
Unabhängig davon sehe ich nicht, dass er deswegen das recht hat, das Wasser und die Heizung abzudrehen.

Wie seht ihr die Rechtslage dazu?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32168 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zunächst sehe ich mal Mietrecht...statt Versicherungsrecht.
:forum:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zivilrechtlich: einstweilige Verfügung gegen den Vermieter zu sofortigen widerherstellung der Versorgung
Strafrechtlich: Anzeige wegen Nötigung / Erpressung.



Zitat (von tacocube):
Für den Vermieter steht es jedenfalls fest, dass ich an dem Schaden Schuld habe

Und bewiesen hat er das wie genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tacocube
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zunächst sehe ich mal Mietrecht...statt Versicherungsrecht.
:forum:


Naja, die Frage ist letzendlich, wessen Versicherung für den Schaden aufkommen müsste, und ob so etwas von einer Versicherung überhaupt abgedeckt wäre.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von tacocube):
Für den Vermieter steht es jedenfalls fest, dass ich an dem Schaden Schuld habe

Und bewiesen hat er das wie genau?


Gar nicht. Für ihn reicht der Wasserschaden aus, der seiner Meinung nach nur aus meiner Wohnung stammen könnte. So wie ich das sehe, ist er aber in der Beweispflicht zu beweisen das ich es zu verschulden habe. Aber ich bin auch kein Rechtsanwalt der sich damit auskennt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von tacocube):
Naja, die Frage ist letzendlich, wessen Versicherung für den Schaden aufkommen müsste, und ob so etwas von einer Versicherung überhaupt abgedeckt wäre.


Nö, die Frage findet sich im Eingangsbeitrag nicht.

Du fragst
Zitat (von tacocube):
Wie seht ihr die Rechtslage dazu?


Die Rechtslage wird man beurteilen können, wenn man den Grund des Wasserschadens kennt.

Die Bauausführung kann es in den von Dir genannten Positionen nicht sein, da hast Du den falschen Ansatz.

Wasser hat innert der Dusche zu bleiben um dort abzufließen, für die Toilette gilt das Gleiche. Ist das nicht bzw. nicht mehr der Fall musst Du den Störzustand dem Vermieter melden, damit er für Abhilfe sorgen kann.

Meint der Vermieter das Du für den Erst- Schaden verantwortlich bist, muss er dies im Zweifel beweisen.
Anm: Aber das ist oftmals nicht all zu schwer.

Du bist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht größer wird - Folgeschäden vermieden werden.

Mir scheint, dass die Schadenursache hier noch nicht bekannt ist. Es kann sich also auch um eine defekte Leitung (Wasser oder Heizung) handeln.
Die Absperrung der Leitungen bis zur Begutachtung durch einen Fachmann - aber nicht als Disziplinierung - wäre daher naheliegend.

Ich habe den Eindruck das es sich einer von euch beiden zu einfach macht. Derzeit kann ich baer nichtmal vermuten wer.

Auf jeden Fall obliegt die Beseitigung des Schadens dem Vermieter. Also nicht abwimmeln lassen.

Schadenbeseitigung und nachträgliche Kostentragung sind unabhängig voneinander zu sehen.

Berry

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