Wasserschaden wer zahlt vorläufige Unterbringung des Mieters

23. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
wom100
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden wer zahlt vorläufige Unterbringung des Mieters

Mittlerer Wasserschaden in WEG-Wohnung, Wasserrohr aufgrund Alter defekt.
Wohngebäudeversicherung übernimmt Trocknung, Strom für Trocknung, erhöhte Heizkosten während Trocknung, Renovierung und Mietausfall.
Mieter muss für diese Arbeiten Wohnung für ca.4 Wochen verlassen. Hat keine Hausratversicherung.
Stellt die Mietzahlung ein.
Wer zahlt die Unterkunft für den Mieter? Hausverwaltung behauptet ohne Haftpflicht gibt es nichts.
Der Vermieter muss zunächst die Kosten vorstrecken und kann sie dann von der Gebäudeversicherung einklagen?
Muss der Mieter für die Unterbringung auch etwas zahlen, da er ja keine Mietkosten mehr hat und somit umsonst wohnen würde?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von wom100):
Wer zahlt die Unterkunft für den Mieter?


Der Vermieter

Zitat (von wom100):
Der Vermieter muss zunächst die Kosten vorstrecken und kann sie dann von der Gebäudeversicherung einklagen?


Ja

Zitat (von wom100):
Muss der Mieter für die Unterbringung auch etwas zahlen, da er ja keine Mietkosten mehr hat und somit umsonst wohnen würde?


Der Mieter muss seine normale Miete weiter zahlen. Ggfls. mit etwas Minderung, falls Einschränkungen entstehen.

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Mieter muss seine normale Miete weiter zahlen. Ggfls. mit etwas Minderung, falls Einschränkungen entstehen.

In meinen Augen darf der Mieter die Miete um genau 100% mindern, wenn er sich in der Wohnung nicht aufhalten darf.

0x Hilfreiche Antwort

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