Hallo,
es geht um folgenden Fall:
Ein LKW mit Anhänger beschädigt beim rangieren bei einem Kunden (Privatgelänge mit Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum) eine Glasscheibe einer Tür. Diese ist zerbrochen und muss ersetzt werden.
Meiner Meinung ist dies ein Haftpflichtschaden. Trägt dieser Schaden nun die Haftpflichtversicherung des LKWs? Da sich der Anhänger nicht gelöst hat gilt das Gespann meiner Meinung nach als Einheit, daher der LKW.
Oder trägt den Schaden die Betriebshaftpflicht? Der Schaden ist während der Fahrt entstanden.
Vielen Dank!
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Wechle Versicherung haftet?
27. Oktober 2009
Thema abonnieren
Frage vom 27. Oktober 2009 | 10:08
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Wechle Versicherung haftet?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 19:20
Von
Status: Schüler (330 Beiträge, 171x hilfreich)
Hallo und servus,
Sie haben ganz Recht mit Ihrer Vermutung, dass hier die Haftpflichtversicherung des LKW zu zahlen hat und sonst niemand.
Viele Grüße
Sepp aus Oberbayern
#2
Antwort vom 27. Oktober 2009 | 22:09
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Danke Sepp!
Viele Grüße aus Mittelfranken nach Oberbayern
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