Wechsel GKv PKV und Stiefkind

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Wechsel GKv PKV und Stiefkind

Schönen guten Tag,
Folgende Konstellation.
Mann M und Frau F sind verheiratet und in der GKV. Kind K (16), kind von F aber nicht von M, auch nicht adoptiert , zieht Jugendamts gestützt von zuhause aus.
Aufgrund eines neuen Jobs wechselt M und F (kein eigenes Einkommen) in die PKV. Der GKV wird mitgeteilt, das K in zukunft über den leiblichen Vater versichert sein soll und teilt der GKV dessen Anschrift und die Anschrift der zuständigen Jugendamtmitarbeiters mit. Dann ist erstmal Ruhe.

Eines schönen tages erhält M eine Mahnung in der die GKV mehrer Monate Beiträge für K einfordert, dessen gesetzlicher Vertreter M sein soll (ist er aber nicht).

Frage: wie geht es nun weiter. Wer muss diese Beiträge zahlen (über 1000€), das Jugendamt, der leibliche Vater oder tatsächlich M?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Es schadet sicher nix, der Krankenkasse erstmal mitzuteilen, das man kein gesetzlicher Vertreter vom Kind ist.

So wie ich es verstehe, was das Kind früher als Stiefkind bei M familienversichert. Durch die Kündigung entfällt die Familienversicherung natürlich. Was aber nicht bedeutet, dass das Kind automatisch "woanders" versichert ist. Ich denke hier hätte man aktiv klären müssen (nicht M, aber die leiblichen Eltern) wie die Krankenversicherung sichergestellt ist.

Ich vermute mal, die gesetzliche Krankenkasse hat aus der Familienversicherung eine nomale Mitgliedschaft gemacht, damit das Kind überhaupt weiter versichert ist.

Ob das Kind überhaupt über den leiblichen Vater in die Familienversicherung aufgenommen werden kann, müßte auch noch geprüft werden. Das ist nicht immer der Fall. Und wenn das Kind nicht beitragsfrei versichert werden kann, müßte auch noch geprüft werden wer die Kosten dafür übernimmt. Das ist nicht automatisch nur der leibliche Vater sondern auch die leiblicher Mutter (F).

Ich würde deine Frage also erweitern:

Wer muss diese Beiträge zahlen (über 1000€ ;) , das Jugendamt, der leibliche Vater, F oder tatsächlich M? Oder vielleicht alle zusammen?

Wobei ich glaube dass das Jugendamt nichts bezahlen wird.

Ich würde dringend empfehlen den Kopf aus dem Sand zu ziehen. Und dann sollten sich die Eltern von dem Kind zusammen mit dem Jugenamt an einen Tisch setzten um die Krankenversicherung zu klären. Das wäre eigentlich schon fällig gewesen, als die GKV gekündigt wurde.

Die Frage ist natürlich auch, ob vielleicht sogar eine andere Krankenversicherung besteht aber einfach nur vergessen wurde das der Krankenkasse von M mitzuteilen. Dann hätte man wieder eine ganz andere Baustelle.

Also erstmal die Fakten klären.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Vermutlich erstmal M, denn M hat es sich wohl (zu) leicht gemacht.
(Evtl. lässt sich das im Nachhinein geradebiegen, aber es ist Ms Aufgabe, sich darum zu kümmern. Oder M zahlt halt.)

Dadurch, dass M selbst die GKV verlassen hat, ist K automatisch in die freiwillige Versicherung bei der GKV gerutscht. Die kostet Geld.
Offensichtlich ist K nicht beim leiblichen Vater in die Familienversicherung aufgenommen worden. M hätte dafür Sorge tragen müssen, dass der leibliche Vater sein Kind ordnungsgemäß in seiner GKV anmeldet und hätte die Anmeldung bei der GKV des Vaters bei der bisherigen GKV von M und K vorlegen müssen. Die bisherige GKV des Kindes durfte das Kind gar nicht aus der GKV entlassen, so lange keine Anmeldebestätigung bei einer anderen Versicherung (also der GKV des leiblichen Vaters) vorliegt. Und in der Konstellation "Familienversicherung bei der Mutter beendet" und "keine Anmeldung bei der Familienversicherung des Vaters vorgelegt" fallen halt Beiträge für das Kind an. Mit Der GKV wird mitgeteilt, das K in zukunft über den leiblichen Vater versichert sein soll und teilt der GKV dessen Anschrift und die Anschrift der zuständigen Jugendamtmitarbeiters mit ist M wohl etwas zu kurz gesprungen. Es ist nicht Aufgabe der GKV, sich um den Versicherungsstatus des Kindes zu kümmern und den Vater oder das Jugendamt anzuschreiben. M hätte sich kümmern müssen. Dadurch, dass M das nicht getan hat, fallen jetzt die Beiträge an.
Evtl. kann der leibliche Vater das Kind rückwirkend bei seiner GKV in die Familienversicherung aufnehmen - aber da müsste sich auch M darum kümmern, dass das passiert. Nur wenn der leibliche Vater sich weigert, K in seine GKV mitaufzunehmen, wird der leibliche Vater zahlen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
M hätte sich kümmern müssen.


Diesen Punkt beurteile ich anders, denn F als Sorgeberechtigte hätte sich kümmern müssen als ihr Kind nicht mehr beitragsfrei versichert war.

Zitat (von drkabo):
Nur wenn der leibliche Vater sich weigert, K in seine GKV mitaufzunehmen, wird der leibliche Vater zahlen müssen.
???? Hab ich Bedenken.

Sich selbst und die Ehefrau in der PKV zu versichern, das Kind der Frau aber nicht. Na ja, auf so eine idee wäre ich früher nie gekommen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die Mutter konnte das Kind gar nicht wirksam in ihrer GKV abmelden, weil sie nicht gleichzeitig eine Anmeldung einer anderen GKV (nämlich der des leiblichen Vaters) vorgelegt hat.
Die Mutter hat es also verbockt.

Upps.
ich habe gerade gesehen, dass ich in meinem Beitrag die Buchstaben durcheinander gewürfelt habe.
(Eingangsbeitrag: M= Mann; F= Frau; Mein Beitrag M= Mutter)
Ich möchte daher meinen obigen Beitrag dahin korrigieren, dass mit M = Mutter gemeint war.

Daher das Missverständnis:
Diesen Punkt beurteile ich anders, denn F als Sorgeberechtigte hätte sich kümmern müssen als ihr Kind nicht mehr beitragsfrei versichert war.
Wir meinen das gleiche: Die Mutter hätte sich kümmern müssen. Hat sie nicht ausreichend, deshalb muss sie das geradebiegen oder halt zahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Bei dem Abküfi lassen sich derartige Verwechselungen nicht immer vermeiden.
Um so besser das wir in der Sache die gleiche Einschätzung haben.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 117x hilfreich)

Ich denke das M damals die Aufnahme des (Stief-)Kindes in seine (Familien-)Versicherung veranlasst hat. Da er nun seine eigene Mitgliedschaft gekündigt hat, die für sein Stiefkind aber nicht, könnte das vielleicht zu einer Zahlungspflicht von M führen - auch wenn es nicht sein Kind ist.

Ggfs. könnte er sich das Geld natürlich bei den Eltern des Kindes wiederholen.

Nebenbei, da hier immer nur vom Vater des Kindes gesprochen wird: Das Kind lebt nicht mehr bei der Mutter im Haushalt. Aus meiner Sicht ist sie daher auch Unterhaltspflichtig und muss auch für die Krankenversicherung des Kindes herhalten, genau wie der Vater. Vielleicht muss F sogar über einen Job nachdenken.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38362 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das mit der Versicherung ist keine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens. Da kann sich M doch gar nicht drum kümmern. Das ist Aufgabe der Eltern, hier primär der Mutter, also F. Für M fehlt da jedwede Rechtsgrundlage.

wirdwerden

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