Guten Abend,
ich hatte neulich eine Diskussion im Bekanntenkreis, mit folgendem Sachverhalt:
Frau X war ca. 2 Jahre freiwillig krankenversichert. Leider hat sie nicht regelmäßig ihren Beitrag auf freiwilliger Basis gezahlt, dass sie keinerlei Einkünfte erzielte und auch keinerlei Hartz-IV bezogen hat.
Frau X könnte nun wieder eine feste Arbeitsstelle annehmen.
Wie verhält es sich, wenn Frau X die Krankenkasse wechseln möchte. Ist dies möglich?
Was ist mit den ausgebliebenen Beiträgen, können diese in Raten nachgezahlt werden?
Kann die neue KK die Aufnahme auf Grund der Schulden bei der vorherigen KK, Frau X , verwehrt werden?
Für eure Antworten und Erfahrungen bedanke ich mich.
LG, Matrix
-- Editiert von matrix2018 am 30.10.2018 21:47
Wechsel Krankenkasse
30. Oktober 2018
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Frage vom 30. Oktober 2018 | 21:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel Krankenkasse
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2018 | 02:52
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Grundsätzlich ist die freie Krankenkassenwahl gesetzlich gewährleistet, § 175 SGB V
.
Ob die derzeitige Krankenkasse eine Ratenzahlung erlaubt, müssen Sie selbst in Erfahrung bringen. Ein Recht auf Ratenzahlung gibt es nicht.
Die Krankenkasse erhalten die Beiträge bei einem Arbeitsverhältnis direkt - davon zu unterscheiden sind die Schulden. Völlig andere Baustelle.
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