Wechsel in Private Krankenversicherung - Mehrbelastung Steuer

22. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
flm1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel in Private Krankenversicherung - Mehrbelastung Steuer

Liebe Forenmitglieder,

im Dezember habe ich in die private Krankenversicherung gewechselt.
Den Vertrag habe ich direkt bei einem Mitarbeiter der privaten KV abgeschlossen.

Im Zuge des Beratungsgesprächs hat mir der Mitarbeiter auch eine Biespielrechnung vorgelegt, aus welcher hervorgeht, dass ich gegenüber meiner gesetzlichen Krankenversicherung monatlich 115 € sparen werde.

In meiner Gehaltsabrechnung vom Dezember habe ich jedoch festgestellt, dass aufgrund höherer Steuern mein Nettogehalt 25€ weniger als im November beträgt.
Rückfrage bei dem Angestellten der Versicherung hat ergeben, dass diese Mehrbelastung sich daraus ergibt, dass nicht alle Beiträge der privaten KV steuerlich geltend gemacht werden können. Der Mitarbeiter bedauert in seiner Email, dass er es womöglich vergessen haben könnte mich darauf hinzuweisen.

Dies bringt mich in die Situation, dass ich statt 115 € zu sparen nun 25€ mehr pro Monat bezahle.
Obendrein ist der Wechsel in die private KV vollzogen, welcher sich nicht so ohne weiteres rückgängig machen lässt.

Im Beratungsgespräch wurde mir somit wissentlich eine Ersparnis versprochen, die so nie eintreten wird.
Für mein persönliches Empfinden grenzt das an Betrug
Wie sieht dies denn rechtlich aus? Gibt es hierzu womöglich schon Urteile?

Herzlichen Dank im Voraus für alle Antworten!

Grüße
Frank

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Hallo Frank,

richtig ist, dass lediglich die Basisabsicherung steuerlich begünstigt ist.

Im Hinblick auf einen Beratungsfehler müsste genau erforscht werden, welche Ersparnis genau "versprochen" wurde. Waren beispielsweise in der vorgelegten Beispielrechnung die Steuern enthalten oder wurden nur die Kranken- und ggf. Pflegeversicherungsbeiträge miteinander verglichen und so eine Ersparnis von 115 EUR monatlich errechnet?

In welcher Höhe differiert denn der Auszahlungsbetrag (dieser muss nicht zwangsläufig identisch mit dem Nettogehalt sein)?

Gruß

Ratsuchender

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 22.01.2019 23:23

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von flm1337):
In meiner Gehaltsabrechnung vom Dezember habe ich jedoch festgestellt, dass aufgrund höherer Steuern mein Nettogehalt 25€ weniger als im November beträgt.


Dabei berücksichtigt, dass der AG mit der Dez Gehaltsabrechnung die aufgelaufenen Jahreswerte prüft und sich allein dadurch schon eine Veränderung ergeben kann?
Und inwieweit spielt die Gehaltsabrechnung hier überhaupt eine Rolle, denn PKV Beiträge werden ja nicht vom AG einbehalten.

Berry

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Waren beispielsweise in der vorgelegten Beispielrechnung die Steuern enthalten oder wurden nur die Kranken- und ggf. Pflegeversicherungsbeiträge miteinander verglichen und so eine Ersparnis von 115 EUR monatlich errechnet? Und natürlich führt das zu einer höheren Steuer, eben wegen der steuerlichen Absetzbarkeit: Weniger KV-Beiträge = mehr Steuern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
flm1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank an alle für die schnellen Antworten!

Zitat (von Ratsuchender@123net):

....
Im Hinblick auf einen Beratungsfehler müsste genau erforscht werden, welche Ersparnis genau "versprochen" wurde. Waren beispielsweise in der vorgelegten Beispielrechnung die Steuern enthalten oder wurden nur die Kranken- und ggf. Pflegeversicherungsbeiträge miteinander verglichen und so eine Ersparnis von 115 EUR monatlich errechnet?


In der vorgelegten Beispielrechnungen (welche mir noch in Schriftform vorliegt) wurden die Beiträge der privaten und der gesetzlichen KV gegenübergestellt und die sich ergebende Differenz von 115 € als "monatliche Bilanz" und "monatliche Ersparnis" bezeichnet.
Desweiteren führt das Dokument eine Berechnung auf, die die Ersparnis auf Lebenszeit auf 74.700 € beziffert.

Im Beratungsgespräch wurde vom Makler sogar noch erwähnt, dass man sich von den 74.000€ ein ziemlich schönes Auto kaufen könnte.
Durch den Vergleich mit dem Auto und die vorgelegte Beispielrechnung wurde meiner Meinung nach gezielt der Eindruck erweckt, dass wirklich jeden Monat 115€ mehr in meiner Tasche landen.

Auf das Thema Steuern wurde weder in dem Dokument noch im Gespräch eingegangen.


Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von flm1337):
In meiner Gehaltsabrechnung vom Dezember habe ich jedoch festgestellt, dass aufgrund höherer Steuern mein Nettogehalt 25€ weniger als im November beträgt.


Dabei berücksichtigt, dass der AG mit der Dez Gehaltsabrechnung die aufgelaufenen Jahreswerte prüft und sich allein dadurch schon eine Veränderung ergeben kann?
Und inwieweit spielt die Gehaltsabrechnung hier überhaupt eine Rolle, denn PKV Beiträge werden ja nicht vom AG einbehalten.

Berry


Auf Nachfrage bei meinem AG habe ich erfahren, dass die Differenz wegen dem Wechsel in die PKV zustande kommt. Eine Anpassung von Jahreswerten ist nicht der Grund.

Die Gehaltsabrechnung spielt in meinen Augen insofern eine Rolle, dass mir eine monatliche Ersparnis vom Versicherungsmakler vorgerechnet wurde. (siehe oben)
Wegen der mir jedoch damals nicht bekannten steuerlichen Thematik (welche auch nicht vom Makler angesprochen wurde) ergibt sich für mich jedoch keine Ersparnis sonder eine Mehrbelastung.

Viele Grüße
Frank


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#5
 Von 
flm1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi muemmel,
dir auch noch vielen Dank für deine Antwort.

Zitat (von muemmel):
Waren beispielsweise in der vorgelegten Beispielrechnung die Steuern enthalten oder wurden nur die Kranken- und ggf. Pflegeversicherungsbeiträge miteinander verglichen und so eine Ersparnis von 115 EUR monatlich errechnet? Und natürlich führt das zu einer höheren Steuer, eben wegen der steuerlichen Absetzbarkeit: Weniger KV-Beiträge = mehr Steuern.


Hierzu noch kurz:
Mir geht es darum, dass die Steuern nie erwähnt wurden und mir der Makler den Anschein erweckt hat, dass ich durch den Wechsel in die PKV nicht nur eine bessere medizinische Versorgung habe, sondern jeden Monat auch noch Geld spare.
Zumindest der Aspekt des Geld sparens ist jedoch entgegen der Versprechung so nicht eingetreten.

Grüße
Frank

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3507 Beiträge, 557x hilfreich)

Haben sie sich nur ein Angebot eingeholt?

Zitat:
Desweiteren führt das Dokument eine Berechnung auf, die die Ersparnis auf Lebenszeit auf 74.700 € beziffert.


Papier ist geduldig. PKV machen da andere Erfahrungen. Im Alter können sich viele nur noch den Basistarif leisten und der soll schlechtere Leistungen haben, als ges. Versicherungen.

Verbraucherberatungen haben zeitweise Sprechstunden mit Fachleuten bei Versicherungsfragen, zeigen sie denen ihre Unterlagen, vielleicht bietet sich eine Chance aus dem Vertrag zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Haben Sie von Ihrem Krankenversicherer eine Bescheinigung über die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Beiträge für Ihren Arbeitgeber erhalten und abgegeben? Haben Sie dort einmal nachgefragt, mit welchen Werten gerechnet wurde?

Haben Sie schon einmal selbst gerechnet?

http://www.parmentier.de/steuer/index.php?site=lohnsteuerrechnerjava

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Desweiteren führt das Dokument eine Berechnung auf, die die Ersparnis auf Lebenszeit auf 74.700 € beziffert.


Wie kommt man denn auf den Betrag? Den halte ich ebenfalls für unrealistisch.
Hat der Makler bei der Berechnung den Renteneintritt korrekt berücksichtigt?

Hat der Makler zugesagt, dass es auch im Alter keine überdurchschnittlichen Steigerungen der Beiträge geben wird?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Welche Selbstbeteiligung sieht im Übrigen Ihr Tarif vor?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Bruce2004):
Wenn Makler, handelte es sich um ein Vertragsmakler (hat er Vertrag mit der VR)?


Wass soll der Unsinn? Wenn der Vertreter einen Vertrag mit dem VR hat, ist er Versicherungsvertreter und kein Makler; nachzulesen in § 59 VVG .

Frank,
Zitat (von flm1337):
Zumindest der Aspekt des Geld sparens ist jedoch entgegen der Versprechung so nicht eingetreten.
Das zweifele ich nach wie vor an.

Du hast weniger anrechenbare Abzüge, denn der GKV-Anteil ist entfallen, aber der neue PKV-Anteil wird nicht berücksichtigt, weil diesen nicht der Arbeitgeber zahlt. Die steuerlichen Vorteile, die Dir aus der PKV Basisabsicherung entstehen, sind nach meiner Einschätzung nicht berücksichtigt.

Unabhängig davon darf der Makler eigentlich über steuerliche Auswirkungen nicht konkret beraten, denn dies ist nicht seine Kernkompetenz.

Berry

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
Therese
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 52x hilfreich)

Mich interessieren ehrlich gesagt ein paar grundlegende Infos.
Zum einen: Wie hoch ist der Gesamtbetrag, den du für die PKV monatlich zahlen sollst?
Welche Versicherungsgesellschaft ist das und wie heißt der Tarif?
Die Widerrufsfrist scheint ja offensichtlich abgelaufen zu sein. Du könntest maximal überlegen in eine andere Gesellschaft zu wechseln, oder zu prüfen, ob es einen besseren Tarif gibt.
115,- Ersparnis erscheinen mir mehr als fragwürdig. Mal als Vergleich: Ich zahle pro Monat ca 350,- weniger (!) als wenn ich freiwillig gesetzlich versichert wäre. Und ich bin (mutmaßlich) älter als du, habe also schon einige Jahre Preisanstieg hinter mir.

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