Wechsel in gesetzl KV nach Scheidung?

25. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cello38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel in gesetzl KV nach Scheidung?

Wenn die Ehefrau und das Kind beim Ehemann privat mitversichert sind, kann sie dann nach der Scheidung wieder in die gesetzliche KK wechseln und auch das Kind "mitnehmen" ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Was macht Sie denn? Arbeiten?Arbeitslos? etc.? Wieviel wird verdient? Wie alt ist Sie?

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#2
 Von 
Cello38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist Mitte 30, das Kind geht noch in den Kindergarten. Sie hat zur Zeit einen Minijob, dh ohne Lohnsteuerkarte (400 €?) und war vorher freiberuflich (auch relativ geringes Einkommen) tätig.

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#3
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn sie einen Minijob hat, ist sie auch sozial- und ggf. auch krankenversichert. Der AG zahlt einen Pauschbetrag in die Kasse ein. Eine Lohnsteuerkarte braucht sie übrigens auch für einen Minijob! Oder arbeitet sie schwarz?
LG

-----------------
"Julchen"

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#4
 Von 
Kropp777
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

also wenn Sie nur eine sog. geringfügig entlohnte Beschäftigung hat (400 EUR Job), ist sie hierüber nicht krankenversichert.

Der AG zahlt zwar Pauschalen zur Renten- und Krankenversicherung, durch diese entstehen aber keine Leistungsansprüche.


-----------------
"Gruß
Kropp777"

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#5
 Von 
Cello38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie ist arbeitslos geworden, hat sich aber nicht beim Arbeitsamt gemeldet, weil sie nicht vermittelbar war, weil sie schwanger war, also hat sie sich damals privat krankenversichert...

Im Vergleich zur gesetzlichen KV, wo Familienangehörige beim Ehemann mitversichert werden, hat sie bei der privaten eine eigene abgeschlossen.

In der Ehe und auch nach der Scheidung muss der Unterhaltpflichtige für diese Beiträge aufkommen.

Da beide aber diese Belastung verringern wollen, sucht sie jetzt nach einer Möglichkeit nach der geplanten Scheidung (oder auch schon früher) aus dieser privaten KV rauszukommen.

Ist die einzige Möglichkeit, dass sie eine sozialversicherungspflichtigen Job annimmt, und so wieder in die gesetzliche kommt und ihr Kind dann auch mit dahin nehmen kann?

-- Editiert von Cello38 am 27.10.2004 16:54:18

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#6
 Von 
athene30
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 43x hilfreich)

genau so ist es.
Sie kann sich noch nichtmal freiwillig bei einer krankenkasse versichern´, weil sie die anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt.
Also bleibt ihr nur sich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen.

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#7
 Von 
Anonym1234
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie muss in den letzten 5 Jahren mind. 24 Monate gesetzl. verischert gewesenn sein. Wenn nicht, kein gestzlich Versicherungsschutz NO CHANCE. Das Kind kannn jedochh weiterhin PKV bleiben

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