Hallo zusammen,
in den letzten 3 Wochen ist es leider zweimalig durch eine kurze Unachtsamkeit zu einem Wegeunfall, jeweils einem leichten Auffahrunfall, gekommen. Beim einen Mal war das auf der Rückfahrt von der Regelarbeit, beim anderen Mal auf der Rückfahrt von einem Einsatz in Rufbereitschaft (Arzt in einer Klinik).
Ich wußte nicht, dass hier auch eine Haftung des Arbeitgebers bei Wegeunfällen bestehen kann. Bezieht sich diese Haftung bzw. Versicherung des Arbeitgebers nur auf Schäden an meinem eigenen Fahrzeug oder auch auf den Haftpflichtschaden meiner jeweiligen Unfallgegner?
Wann spätestens muss der Unfall dem Arbeitgeber angezeigt werden?
Vielen Dank,
Manfred
Wegeunfall auf dem Weg zurück von der Arbeit bzw. der Rufbereitschaft
7. April 2019
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Frage vom 7. April 2019 | 21:51
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 149x hilfreich)
Wegeunfall auf dem Weg zurück von der Arbeit bzw. der Rufbereitschaft
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 8. April 2019 | 00:07
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9315x hilfreich)
Falls die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeits- und Arbeitsweg-Unfälle gemeint ist: Die deckt nur eigene Personenschäden des Arbeitnehmers ab, keine Sachschäden. (eigener Sachschaden: Vollkaskoversicherung; Sachschaden und Personenschaden des Unfallgegeners: Haftpflichtversicherung des Verursachers).
Falls der Arbeitgeber eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat: Da müssen Sie den Arbeitgeber fragen, was der versichert hat.
#2
Antwort vom 8. April 2019 | 13:37
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Man sollte jedoch die Unterlagen gut aufbewahren, man kann die Instandsetzungskosten steuerlich geltend machen.
Viele Grüße!
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