Hallo.
Habe eine Frage.
Bin im Okt.09 in eine Mietswohnung gezogen.
Das Badezimmer ist in einem veralteten Zustand.
Die Badewanne(was eine Sitzbadewanne ist)scheint aus den 50'er Jahren zu sein.
Nun hat der Abfluss seinen Geist auf gegeben(ein Altes Gußrohr).
Wasser was ab lief,floss in den Revisionsschacht,durch den Boden in die Nachbarwohnung.
Welche Versicherung muss den Schaden bezahlen?
Meine Haftpflichtversicherung oder die des Eigentümers?
Die Hausverwaltung ist sich nicht schlüsslig und will die Versicherung fragen.
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"Leben und leben lassen!!"
Welche Versicherung muss zahlen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Normalerweise die Haftpflichtversicherung des Mieters, es sei denn der Vermieter hätte in der Badewanne "gebadet".
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich Renovierungen??
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" "
--- editiert vom Admin
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quote:
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich Renovierungen??
Was soll denn das mit dem Ausgangsfall zu tun haben?
Hier liegt ein Mangel an der Mietsache vor. Dafür ist der Vermieter zuständig.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Im Mietvertrag steht das die üblichen Renovierungsarbeiten durch geführt werden müssen(Tapezieren und anstreichen).
Das undichte Abflussrohr ist und liegt nicht offen!
Wenn es doch schon 50 Jahre verlegt ist und nun kaputt gegangen ist,kann es nicht meine Schuld sein.
Denn in der Zeit sind mind.10 Mieter hier durch gelaufen.
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"Leben und leben lassen!!"
Hallo Tigger,
also, ich will mal versuchen ein bischen Licht ins Dunkel zu bringen. Zunächst stellt sich die Frage - um welchen Schaden/welche Schäden geht es überhaupt - was/wer ist betroffen?
Fakt ist, bei dem ausgetretenen (Ab-)Wasser handelt es sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser - unterstellt dass für das Gebäude eine Leitungswasserversicherung existiert, wird sich diese zunächst um den entstandenen Schaden am Gebäude kümmern. Ähnlich sieht es mit betroffenem Hausrat der Mitbewohner aus. Zunächst ist deren(!!!) Hausratversicherer (soweit denn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde) eintrittspflichtig. Im Übrigen gilt gleiches fürr Deinen Hausrat.
Und ganz zum Schluß, wenn bislang noch kein Versicherer zum Zuge kam, kommt evtl. die Haftpflichtversicherung des "Verursachers" in Betracht.
Nach Deiner Schilderung dürftest Du m. E. als Verursacher(in) definitiv ausscheiden - auch selbst durch den Gebäudeeigentümer zu vertretende Fahrlässigkeiten wären im Einzelnen nachzuweisen (doch das Thema fällt glücklicherweise nicht in das das Fachgebiet eines Sachverständigen sondern ist Stoff für einen Juristen)
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen,
bei Fragen immer und gerne,
Oliver Nagel
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