An einem 3 Jahre alten Einfamilienhaus treten Schäden auf (undichter Keller durch Schichtenwasser von außen) Da die Gewährleistung durch die Handwerksfirmen und den Architekten noch nicht verstrichen sind, können diese evtl. herangezogen werden, wenn sich herausstellt, wer zu welchen Anteilen den Schaden zu verantworten hat. Der Bauherr kann aber die Prozesskosten nicht alleine tragen.
Welche Versicherungen können vom Bauherren evtl. in Anspruch genommen werden, ggf. zur Überbrückung der Prozesskosten gegen Handwerker oder Archtiekt, sofern sich herausstellt, dass diese tatsächlich verantwortlich sind?
Tritt evtl. auch zunächst die Wohngebäudeversicherung ein, wenn der Schaden durch Wasser von außen entstanden ist?
Was ist, wenn Abwasser / Brauchwasser den Schaden verursacht hat? Was, wenn das Abwasser sowohl aus Leitungswasser, als auch aus Regenwasser besteht?
Wie sieht es aus, wenn Kondenswasser aus einer nicht ordnungsgemäß durch das Dach nach außen geführten Strangentlüftung verursacht wurde? Ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung?
Welche Versicherung tritt ein?
Die Gebäudeversicherung tritt bei versicherten Wasserschäden nur ein, wenn Wasser durch Bruch von Leitungen oder Armaturen austritt, also nicht bei Kondenswasser, Verstopfungen, Überschwemmungen, Eintritt von Regenwasser, Baumängel usw.
Falls Baufehler die Ursache sind, haften evtl. Architekt oder Handwerker, diese können evtl. ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Ohne versierte/n Fachanwalt/in ist kaum etwas zu machen.
Diese/n zahlt evtl. eine Rechtschutzversicherung, sofern vorhanden.
Ich schreibe mit Absicht so oft -evtl.-, da man, ohne nähere Einzelheiten zu kennen, nichts genauer sagen kann.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
--- editiert vom Admin
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>>>witzige Idee
warum???
--- editiert vom Admin
Ja, vor allem, weil der Schaden letztendlich vom Verursacher zu tragen ist (soweit er es tragen kann). Der vermutliche Verursacher ist eine Baufirma bzw. ein Architekt. Beide haben natürlich eine Berufshaftpflichtvers., als Bauherr geht das nicht, es gibt ja auch keine private cherung, die bei Bausachen greift...
Das Problem ist, dass aufgrund diverser Baumängel und damit verbundener Prozesse extreme Belastungen entstehen, die irgendwann einfach zu groß werden. Man kann aber auch nicht einfach sich sagen, dass man es auf sich beruhen lässt...
Und jetzt?
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