Welche Versicherung tritt ein?

21. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 587x hilfreich)
Welche Versicherung tritt ein?

An einem 3 Jahre alten Einfamilienhaus treten Schäden auf (undichter Keller durch Schichtenwasser von außen) Da die Gewährleistung durch die Handwerksfirmen und den Architekten noch nicht verstrichen sind, können diese evtl. herangezogen werden, wenn sich herausstellt, wer zu welchen Anteilen den Schaden zu verantworten hat. Der Bauherr kann aber die Prozesskosten nicht alleine tragen.

Welche Versicherungen können vom Bauherren evtl. in Anspruch genommen werden, ggf. zur Überbrückung der Prozesskosten gegen Handwerker oder Archtiekt, sofern sich herausstellt, dass diese tatsächlich verantwortlich sind?

Tritt evtl. auch zunächst die Wohngebäudeversicherung ein, wenn der Schaden durch Wasser von außen entstanden ist?

Was ist, wenn Abwasser / Brauchwasser den Schaden verursacht hat? Was, wenn das Abwasser sowohl aus Leitungswasser, als auch aus Regenwasser besteht?

Wie sieht es aus, wenn Kondenswasser aus einer nicht ordnungsgemäß durch das Dach nach außen geführten Strangentlüftung verursacht wurde? Ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Die Gebäudeversicherung tritt bei versicherten Wasserschäden nur ein, wenn Wasser durch Bruch von Leitungen oder Armaturen austritt, also nicht bei Kondenswasser, Verstopfungen, Überschwemmungen, Eintritt von Regenwasser, Baumängel usw.
Falls Baufehler die Ursache sind, haften evtl. Architekt oder Handwerker, diese können evtl. ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Ohne versierte/n Fachanwalt/in ist kaum etwas zu machen.
Diese/n zahlt evtl. eine Rechtschutzversicherung, sofern vorhanden.
Ich schreibe mit Absicht so oft -evtl.-, da man, ohne nähere Einzelheiten zu kennen, nichts genauer sagen kann.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

>>>witzige Idee

warum???

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#4
 Von 
guest123-2083
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 587x hilfreich)

Ja, vor allem, weil der Schaden letztendlich vom Verursacher zu tragen ist (soweit er es tragen kann). Der vermutliche Verursacher ist eine Baufirma bzw. ein Architekt. Beide haben natürlich eine Berufshaftpflichtvers., als Bauherr geht das nicht, es gibt ja auch keine private cherung, die bei Bausachen greift...

Das Problem ist, dass aufgrund diverser Baumängel und damit verbundener Prozesse extreme Belastungen entstehen, die irgendwann einfach zu groß werden. Man kann aber auch nicht einfach sich sagen, dass man es auf sich beruhen lässt...

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