Welche Versicherung übernimmt den Schaden? (Wasser)

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
cliff07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Versicherung übernimmt den Schaden? (Wasser)

Hallo Zusammen,

Mister X hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus welche er selbst bewohnt.

Vor ein paar Tagen wurde in der Eigentumswohnung darunter (Familie y) Schimmel und Feuchtigkeit im oberen Wandbereich der Küche und im Bad (andere Seite der Wand) festgestellt.

Die Ursache sind wohl (auf den ersten Blick nicht sichtbar)gelockerte Fliesen direkt über der Badewanne in der Wohnung von Mister X.
Bei jedem Duschen ist so wohl etwas Feuchtigkeit (Duschwasser)hinter die Fliesen und in die Wand gelaufen, welche nun als Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung darunter sichtbar wird.

Außerdsem wurde festgestellt das die Schlafzimmerwand von Mister X neben dem Bad ebenfalls Feuchtigkeitsschäden hat.

1.Frage:
Welche Versicherung wird den Schaden in der Wohnung der Familie y übernehmen?
Für das Haus gibt es eine Gebäudeversicherung,welche aber wohl nur bei Rohrbruch zuständig ist.
Herr X hat eine Hausratversicherung und eine private Haftpflicht.

2.Frage:
Muß Herr X seinen eigenen Schaden selber tragen oder welche Versicherung würde da zahlen?

Danke Schonmal für Eure Antworten.



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"Grüße cliff"

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Wenn ich nicht ganz falsch liege, aber dann hoffe ich, korrigiert mich jemand, übernimmt den Sachden die Hausratversicherung des "schadenverursachenden".

Der sollte sich mal seine AGBs ansehen.

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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Dieser Meinung bin ich nicht.
Die Hausratversicherung des Verursachenden übernimmt nur Schäden am EIGENEN Hausrat, und dann auch meist nur bei Feuer-Leitungswasser-Sturm-Einbruchdiebstahl.
Die Gebäuderversicherung übernimmt den Schaden auch nicht.(evtl.nur bei Rohrbruch).
Ich empfehle, die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zu informieren und ihr mitzuteilen, dass Schäden an der Verfliesung übersehen wurden und zu doll geplanscht wurde.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

@ikarus02
der meinung bin ich auch.
für eigene schäden HAUSRAT
für die des "untermieters" HAFTPFLICHT
gruss,
kristijan

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

also rohbruch ist es definitiv nicht.

und die privathaftpflicht schliesst sogenannte "allmählichkeitsschäden" aus.

wahrscheinlich pech !!

gruß mF

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#5
 Von 
cliff07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag:

In diesen Fall wurden die Schäden in den Wohnungen X und Y von der Gebäudeversicherung übernommen,da es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungwasser" handelt.


Grüße cliff

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auch das ist nicht richtig, und die Versicherung wird nicht regulieren.
Wasser, das beim Duschen aus dem Duschkopf läuft, tritt NICHT bestimmungswidrig aus.
Hier liegt ein Baumangel vor (lose Fliesen),
den der Wohnungseigentümer zu verantworten hat.
Unter Vorbehalt: Evtl. zahlt die Privathaftpflichtversicherung (siehe mein Beitrag oben)

Gruß


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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#7
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Die Privathaftpflicht wird so einen Schaden auch nicht übernehmen.

Wenn dann die Haftpflicht des Häuslebauers. Aber ne PHV nicht.

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#8
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi @HiMan1000,

doch eine fall für die phv ist das schon. ich würde jedoch, wie bereits geschrieben, den einwand der allmählichkeit vermuten.

@cliff07

aus welchem lehrbuch stammt dieses fallbeispiel? wie wird die leistung der gebäude-vs begründet?

gruß mFriese

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#9
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

die Allmählichkeit ist jedoch nicht bei jeder PHV abgesichert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

eigentlich bei keiner ;)

daher ja auch der hinweis auf den möglichen einwand.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

@ikarus02
Auch das ist nicht richtig, und die Versicherung wird nicht regulieren.
Cliff02 schreibt doch, dass die Versicherung bereits reguliert hat.

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#12
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Danke für den Hinweis, hatte ich überlesen.
Ein Lob an die kulante Versicherung.
Gruß!

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