Hallo Zusammen,
Mister X hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus welche er selbst bewohnt.
Vor ein paar Tagen wurde in der Eigentumswohnung darunter (Familie y) Schimmel und Feuchtigkeit im oberen Wandbereich der Küche und im Bad (andere Seite der Wand) festgestellt.
Die Ursache sind wohl (auf den ersten Blick nicht sichtbar)gelockerte Fliesen direkt über der Badewanne in der Wohnung von Mister X.
Bei jedem Duschen ist so wohl etwas Feuchtigkeit (Duschwasser)hinter die Fliesen und in die Wand gelaufen, welche nun als Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung darunter sichtbar wird.
Außerdsem wurde festgestellt das die Schlafzimmerwand von Mister X neben dem Bad ebenfalls Feuchtigkeitsschäden hat.
1.Frage:
Welche Versicherung wird den Schaden in der Wohnung der Familie y übernehmen?
Für das Haus gibt es eine Gebäudeversicherung,welche aber wohl nur bei Rohrbruch zuständig ist.
Herr X hat eine Hausratversicherung und eine private Haftpflicht.
2.Frage:
Muß Herr X seinen eigenen Schaden selber tragen oder welche Versicherung würde da zahlen?
Danke Schonmal für Eure Antworten.
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"Grüße cliff"
Welche Versicherung übernimmt den Schaden? (Wasser)
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Wenn ich nicht ganz falsch liege, aber dann hoffe ich, korrigiert mich jemand, übernimmt den Sachden die Hausratversicherung des "schadenverursachenden".
Der sollte sich mal seine AGBs ansehen.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Dieser Meinung bin ich nicht.
Die Hausratversicherung des Verursachenden übernimmt nur Schäden am EIGENEN Hausrat, und dann auch meist nur bei Feuer-Leitungswasser-Sturm-Einbruchdiebstahl.
Die Gebäuderversicherung übernimmt den Schaden auch nicht.(evtl.nur bei Rohrbruch).
Ich empfehle, die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers zu informieren und ihr mitzuteilen, dass Schäden an der Verfliesung übersehen wurden und zu doll geplanscht wurde.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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@ikarus02
der meinung bin ich auch.
für eigene schäden HAUSRAT
für die des "untermieters" HAFTPFLICHT
gruss,
kristijan
hi,
also rohbruch ist es definitiv nicht.
und die privathaftpflicht schliesst sogenannte "allmählichkeitsschäden" aus.
wahrscheinlich pech !!
gruß mF
Nachtrag:
In diesen Fall wurden die Schäden in den Wohnungen X und Y von der Gebäudeversicherung übernommen,da es sich um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungwasser" handelt.
Grüße cliff
Auch das ist nicht richtig, und die Versicherung wird nicht regulieren.
Wasser, das beim Duschen aus dem Duschkopf läuft, tritt NICHT bestimmungswidrig aus.
Hier liegt ein Baumangel vor (lose Fliesen),
den der Wohnungseigentümer zu verantworten hat.
Unter Vorbehalt: Evtl. zahlt die Privathaftpflichtversicherung (siehe mein Beitrag oben)
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Die Privathaftpflicht wird so einen Schaden auch nicht übernehmen.
Wenn dann die Haftpflicht des Häuslebauers. Aber ne PHV nicht.
hi @HiMan1000,
doch eine fall für die phv ist das schon. ich würde jedoch, wie bereits geschrieben, den einwand der allmählichkeit vermuten.
@cliff07
aus welchem lehrbuch stammt dieses fallbeispiel? wie wird die leistung der gebäude-vs begründet?
gruß mFriese
die Allmählichkeit ist jedoch nicht bei jeder PHV abgesichert.
eigentlich bei keiner
daher ja auch der hinweis auf den möglichen einwand.
@ikarus02
Auch das ist nicht richtig, und die Versicherung wird nicht regulieren.
Cliff02 schreibt doch, dass die Versicherung bereits reguliert hat.
Danke für den Hinweis, hatte ich überlesen.
Ein Lob an die kulante Versicherung.
Gruß!
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