Guten Tag, ich hätte einen Fall mit einigen Fragen:
M stürzt auf dem Weg von den Müllentsorgungstonnen zu seiner Wohnungstür auf dem geschrägten Stellplatz mit angrenzendem Bürgersteig aufgrund von Glätte hin, verletzt sich (Platzwunden) mit folgendem Arztbesuch und Sachschaden in Höhe von 100 € (Kleidung, Armbanduhr). Die Glätte war nicht sichtbar, jedoch schätzungsweise temperatur- / Wetterbedingt. Dies steht so auch im ärztlichen Protokoll. M ist Mieter der Wohnung, wobei der Stellplatz von Nachbar N gemietet ist und der Bürgersteig vor beider Wohnung verläuft (N wohnt über M). Vermieterin V ist (längerfristig) abwesend, N und andere Nachbarn sind jedoch direkte Zeugen des Sturzes.
Frage: Haftet jmd. für den entstandenen Schaden und wenn ja wer? Tritt eine Haftpflichtversicherung ein? Und würde diese Versicherung auch die zusätzlichen 10 € Praxisgebühr oder evtl. Schmerzensgeld / Ausgleich für den Zeitverlust bezahlen?
(Die Praxisgebühr musste s.u. am drittletzten Quartalstag entrichtet werden, d.h. ansonsten wäre in diesem Quartal für M keine Praxisgebühr angefallen.) Passiert ist dies jedoch nicht auf / von dem Weg zur Arbeit, wobei dies bei Student M Auslegungssache ist? Tag des Unfalls war der Arbeitstag Freitag.
Könnte dem M Fahrlässigkeit / Unachtsamkeit oder falsches Schuhwerk unterstellt werden, um seine Ansprüche zu mindern / zu verhindern? Oder hätte M gar (statt N oder V) den Bürgersteig u./o. den Stellplatz (durch z.B. Streuen) o.ä. "sichern" sollen?
Außerdem stellt sich M die Frage, wie er nun vorgehen sollte und wie die Haftpflicht abzuwickeln sei.
Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus.
Wer haftet, Begründung?
3. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2007 | 11:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Wer haftet, Begründung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2007 | 12:48
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Das Geltendmachen von Schäden hängt u.U. von der Verpflichtung der Mieter ab für Streuen/Kehren zu sorgen. Grundsätzlich wendet man sich an den Verantwortlichen (V oder N) , der das an seine Versicherung weiter reicht und diese dann vielleicht zahlt. Die zahlt dann eigentlich alle entstehenden Kosten. Wird aber schwierig, wenn Streitwert recht gering und Glätte nicht erkennbar/zu erwarten.
(soweit persönliche Laienmeinung nach eigenen Erfahrungen)
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten