Wer haftet für Schaden am Auto?

6. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411676-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Wer haftet für Schaden am Auto?

Meine Eltern und ich sind mittlerweile ziemlich am verzweifeln, weil wir nicht mehr wissen, was wir noch machen sollen. Folgendes Problem: Vergangenen Samstag war ich zusammen mit meinen Freunden auf einer Tanzveranstaltung. Als wir uns auf den nach Hause Weg machen wollten, wurden wir jedoch unschön aufgehalten. Eine Gruppe Jugendlicher war uns bis zum Auto meines Freundes gefolgt um mich dort zu stellen. Ich habe zuvor versucht einen Streit zwischen der Gruppe und einem Bekannten von mir zu schlichten, da ich mitbekommen habe, dass sie bereits diesen angingen. Dies haben sie wohl missverstanden und sind uns gefolgt. Daraufhin kam es zu einer Schubserei, wobei ich an das Auto meines Freundes geworfen wurde und dieses eine Delle davon trug. Womit wir nun auch beim Problem wären. Wer zahlt in diesem Fall den Schaden? Ich kann niemanden zu 100% beschuldigen, da die Angreifer mindestens zu 7. waren und das ganze recht schnell von sich ging. Ich habe lediglich zwei ihrer Namen mitbekommen, weiß jedoch nicht ob es einer dieser beiden war. Wie sollte ich den Fall meiner Versicherung schildern, bzw. wie wird diese handeln? Bleibe ich auf den Kosten sitzen, solange ich niemanden benennen kann, bezahlt die Versicherung trotzdem oder wie ist in dem Fall der Ablauf?

Danke im Voraus,

Tobias

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Wie sollte ich den Fall meiner Versicherung schildern

Wahrheitsgemäß natürlich, wie denn sonst?

Zitat:
wie wird diese handeln? Bleibe ich auf den Kosten sitzen, solange ich niemanden benennen kann, bezahlt die Versicherung trotzdem oder wie ist in dem Fall der Ablauf?

Wenn eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, wird diese zahlen. Wie das dann genau abläuft, hängt von der Versicherung ab - und von der Höhe des Schadens.
Wenn keine Vollkaskoversicherung vorhanden ist, wird man auf den Kosten sitzen bleiben, wenn man den Verursacher nicht überführen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb411676-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hierbei müsste man doch aber die Haftpflichtversicherung zu Rate ziehen, oder irre ich? Denn es handelt sich ja um das Auto meines Freundes, ich bin lediglich derjenige, der in das Auto geschubst wurde.
Wie ist das denn mit der Ermittlung des Namens? Ist das meine Aufgabe oder wird sich damit die Versicherung auseinander setzen?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von fb411676-74):
Wer haftet für Schaden am Auto?

Der Schädiger

Zitat (von fb411676-74):
Hierbei müsste man doch aber die Haftpflichtversicherung zu Rate ziehen, oder irre ich?

Ja, die des Schädigers (sollte er denn eine haben). Die eigene Haftpflicht greift bei sowas nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn du gestolpert wärst und gegen das Auto deines Freundes gefallen wärst, dann würde deine Haftpflichtversicherung einspringen.
Da du aber geschubst wurdest, müsste der Schubser haften. Da du aber selber sagst, dass du nicht weisst, wer es war, bleibt da nur noch die Vollkasko des Autos, die verschuldensunabhängig eintritt. Dafür steigen dann aber die Prämien.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Anzeige erstatten, Akteneinsicht durch einen Anwalt beauftragen (gibts auch hier für relativ wenig Geld) und dann mit § 830 BGB gegen die ermittelte(n) Person(en) vorgehen.

1x Hilfreiche Antwort

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