Wer zahlt Kostenvoranschlag?

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Wer zahlt Kostenvoranschlag?

Hallo zusammen,

das Auto meines Mannes war in einen Unfall verwickelt. Es stand bei der Arbeit auf dem Parkplatz, als jemand reingefahren ist. Der Unfallverursacher gab meinem Mann seine Karte und sagte, er solle ein Gutachten erstellen lassen.
Mein Mann ließ daraufhin einen Gutachter kommen. Der konnte während der Begutachtung noch nicht genau sagen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, da es grenzwertig sei. Wir erfuhren also erst, dass es sich um einen Bagatellschaden handelte, als wir den Kostenvoranschlag per Post bekamen.
Nun sind wir davon ausgegangen, dass die Kosten für den Gutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber dem scheint wohl nicht so zu sein, da wir heute die Rechnung vom Gutachter bekommen haben.
Ist das tatsächlich richtig, dass wir jetzt die Kosten tragen müssen?
Ich finde es schon heftig, dass obwohl man gar nicht im Auto saß, noch über 100 € zahlen muss.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Ist das tatsächlich richtig, dass wir jetzt die Kosten tragen müssen?


Nein. Wer sagt denn, dass ihr die Kosten tragen müsst?


Zitat (von ClaudiaClaudia):
Ich finde es schon heftig, dass obwohl man gar nicht im Auto saß, noch über 100 € zahlen muss.



Bei ca. 100€ dürfte es sich eher um ein Kurzgutachten oder eine einfache Kostenkalkulation handeln.
Ein Gutachten kostet eher um die 300€ bei der Schadenshöhe.


Zitat (von ClaudiaClaudia):
Der konnte während der Begutachtung noch nicht genau sagen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht, da es grenzwertig sei



Wenn du als Laie (und sogar der Gutachter) aufgrund der Beschädigung nicht erkennen kannst, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, kann man dir schwerlich eine Verletzung der Schadenminderungspflicht vorwerfen.


Zitat (von ClaudiaClaudia):
Nun sind wir davon ausgegangen, dass die Kosten für den Gutachter von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Aber dem scheint wohl nicht so zu sein, da wir heute die Rechnung vom Gutachter bekommen haben.



Hat denn die Versicherung überhaupt die Übernahme der Kosten verweigert?

Wie hoch ist der Schaden genau?



gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 21.04.2017 07:22

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
guest-12326.06.2017 06:10:57
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Der Gutachter sagte uns damals, als mein Mann sich mit ihm in Verbindung setzte und einen Termin ausmachte, die Kosten würde die gegnerische Versicherung tragen und er würde auch direkt mi denen abrechnen. Dies sagte er auch noch ein zweites Mal (beides schriftlich per SMS, welche noch vorhanden sind).
Der Schaden liegt bei knapp über 700 €, die genaue Summe habe ich gerade nicht im Kopf - aber unter 750 € und damit ein Bagatellschaden. Somit wurde es dann kein Gutachten in dem Sinne, sondern ein Kostenvoranschlag.
Diesen bekamen sowohl wir als auch die Versicherung per Post. In unserem Exemplar war noch ein Schreiben dabei, dass wenn die Versicherung die Kosten für das Gutachten bis dann und dann nicht zahlt, wir zahlen müssten. Da wir zwischenzeitlich aber selbst das Geld von der Versicherung erhielten, sind wir davon ausgegangen, dass diese auch an den Gutachter zahlte.
Aber jetzt trudelte gestern die Zahlungserinnerung per Post ein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von ClaudiaClaudia):
Da wir zwischenzeitlich aber selbst das Geld von der Versicherung erhielten,



Ja und?

Inkl. dem Geld für den KV oder ohne?

Wenn ohne warum? Bei der Versicherung schon nachgefragt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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