Werkstatt verusacht Unfall / Meine KFZ-Versicherung zurückgestuft

10. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go594267-85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Werkstatt verusacht Unfall / Meine KFZ-Versicherung zurückgestuft

Hallo Zusammen.

Ich hatte im November einen Termin bei einer Werkstatt um meinen Fehlerspeicher im Auto zu löschen.
Als ich das Auto wieder abholen wollte, führte mich der Mitarbeiter auf den Hof und zeigte mir einen Schaden an meinem Auto. Dieser sei einem seiner Mitarbeiter beim ausrangieren aus der Garage passiert.
Ich habe der Werkstatt einen Kostenvoranschlag einer anderen Werkstatt vorgelegt und den Schaden ersetzt bekommen. Soweit so gut.
Nun hat sich meine Versicherung gemeldet und mir mitgeteilt dass ein zweites Auto in diesen Unfall verwickelt war und -da mein Auto involviert war- ich bzw meine Versicherung in diesem Fall erstmal zahlen muss. Aus diesem Grund erlaubt sich meine Versicherung mich in der Schadenfreiheitsklasse solange zurückzustufen, bis sie die Regressansprüche gegen die Werkstatt durchgeboxt haben.
Da ich bei der ganzen Geschichte nicht mal anwesend war, fällt es mir echt schwer das so zu akzetieren.
Ist das vorgehen normal?





2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2726 Beiträge, 447x hilfreich)

Ich fürchte das ist erstmal so korrekt.

Du (als Halter) haftest im Innenverhältnis zum Geschädigten (Halter des anderen Fahrzeugs) für den Schaden, der mit Deinem Fahrzeug an einem fremden Fahrzeug verursacht wurde.
Daher ist das ein klarer Haftpflichtversicherungsfall.

Allerdings hat die Werkstatt den Unfall verursacht. Daher hast Du gegen die Werkstatt einen Schadenersatzanspruch, den Du durchsetzen musst.

Du kannst jetzt entweder von Deiner Haftpflichtversichern den Schaden selbst zurückkaufen (und so die Hochstufung umgehen) und den Rückkaufwert von der Werkstatt einfordern. Da ist die Kalkulation des Schadens überaus einfach.

Oder Du lässt die Versicherung regulieren und die Werkstatt wird den Schaden, der Dir durch die Hochstufung entsteht, ersetzen müssen. Da wird es dann aber mit der (objektiven) Kalkulation des Schadens schonmal schwierig. Diese Hochstufung ist nämlich etwas, was Dich fast Dein ganzes Leben lang begleiten wird wenn Du nicht gerade in SF0 oder SF50 bist und überträgt sich auch beim Versicherungswechsel.
Ob es da aber nicht irgendwelche Vorschriften gibt, wie sowas zu kalkulieren gibt, bin ich aber überfragt.

Übrigens: Auch ein Rabattretter würde auch wenn zunächst mal kein Schaden entsteht, spätestens beim ersten Versicherungswechsel zum Schaden werden.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von go594267-85):
Ist das vorgehen normal?
ja, völlig normal.

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