Hallo,
mir ist neulich ein PKW in mein parkendes Auto gefahren. Ein Schaden laut Gutachter in Höhe von 3850 Euro ist entstanden. Mein PKW ist 1,5 Jahre alt, also recht neu.
Nun soll mir aber nur eine Wertminderung von 350 Euro gezahlt werden.
Mein Auto hat mal 30000 euro gekostet und nun muss ich ihn als Unfallwagen bewerten, es wurde die gesamte Front (Stoßfänger, Motorhaube, Kühlergrill ect. und der hintere Stoßfänger getauscht. Zusätlich war der Querträger verbogen und musste ebenso getauscht werden.
Kann mir wer sagen ob es sich dort lohnt einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen?
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Wertminderung bei KFZ Schaden
29. Mai 2011
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Frage vom 29. Mai 2011 | 17:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wertminderung bei KFZ Schaden
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#1
Antwort vom 30. Mai 2011 | 08:10
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 410x hilfreich)
quote:
Kann mir wer sagen ob es sich dort lohnt einen Rechtsbeistand hinzu zu ziehen?
Die Versicherungen versuchen immer, möglichst wenig Geld auszugeben.
Daher kann es durchaus Sinn machen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, den die gegnerische Versicherung ja auch bezahlen muss.
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#2
Antwort vom 30. Mai 2011 | 13:26
Von
Status: Schüler (170 Beiträge, 81x hilfreich)
Hallo.
Im Gutachten müsste auch die Wertminderung ausgewiesen sein.
Grüße
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#3
Antwort vom 30. Mai 2011 | 19:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ja das stimmt, es ist im Gutachten die gleiche Wertminderung... das kommt mir nur echt verdammt wenig vor... wenn ich morgen in das Autohaus gehe um meinen reparierten Wagen zu verkaufen wird auf Grund des Unfalls sicherlich nicht nur 350 € abgezogen...
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#4
Antwort vom 1. Juni 2011 | 08:22
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 410x hilfreich)
Wer hat den Gutachter beauftragt?
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