Widerklage gegen Unfallgegner

19. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
C1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerklage gegen Unfallgegner

Hallo ich wurde mit dem Versicherer angeklagt nach Autounfall.
Was bedeutet in dem Fall eine Widerklage? Kann ich gleichzeitig in einem Verfahren die Widerklage anbringen?
In welchen Fällen ist das sinnvoll?
Verkürzt man mit schneller Anzeige bei Gericht die Insgesamtfrist?
2 Wochen + 2 Wochen / bei schneller Meldung, dass man beantragt die Klage abzuweisen nur noch z.b. 1 Tag + 2 Wochen oder bleibt es bei 4 Wochen mit der Begründung?

Probleme mit der Versicherung?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Bleib doch in dem anderen Beitrag---damit man lesen kann, was dir schon geantwortet wurde.

Und:
Versicherungen klagen nicht an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
C1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

GELÖSCHT

-- Editiert von Moderator am 19.05.2021 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kennt sich niemand aus?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von C1):
Hallo ich wurde mit dem Versicherer angeklagt nach Autounfall.

Wegen welcher Straftat(en)?



Zitat (von C1):
In welchen Fällen ist das sinnvoll?

Siehe § 388 StPO:
Hat der Verletzte die Privatklage erhoben, so kann der Beschuldigte bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug mittels einer Widerklage die Bestrafung des Klägers beantragen, wenn er von diesem gleichfalls durch eine Straftat verletzt worden ist, die im Wege der Privatklage verfolgt werden kann und mit der den Gegenstand der Klage bildenden Straftat in Zusammenhang steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
C1
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, bitte nochmal: bitte nur hilfreiche, höfliche Kommentare. Aggressionen sind hier fehl am Platze (Kopfschlagicons?). Bitte diesen Auswuchs löschen. Das führt zu nichts und stört den Frageprozess. Ausserdem möchte ich nicht gemobbt werden, statt Antworten zu erhalten!
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte ausschließlich auf meine Frage eingehen. Sonst melde ich mich hier wieder ab.
__________________________________________________________________________
Es handelt sich um Zivilrecht, erkennbar an den Fristen und Schadenersatzansprüche.
Mit Anzeige bei Gericht meinte ich, dass ich melde, dass ich der Forderung widerspreche und mich verteidige binnen der Frist von 2 Wochen.
Die Frage war, wie man die nachfolgende Frist von 2 Wochen zur Begründung berechnet.
Und was eine Widerklage hier ist, Zweck etc.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von C1):
Es handelt sich um Zivilrecht, erkennbar an den Fristen und Schadenersatzansprüche.

Von Schadenersatzansprüchen schreib man nichts und die Fristen gibt es auch im Strafrecht.



Zitat (von C1):
Die Frage war, wie man die nachfolgende Frist von 2 Wochen zur Begründung berechnet.

Man nimmt einen Kalender und zählt 2 Wochen ab - ganz einfach ohne große Berechnungskünste.



Zitat (von C1):
Und was eine Widerklage hier ist,

Eine Widerklage ermöglicht, den Streitfall umfassend und endgültig in einem Prozess statt in mehreren Verfahren zu erledigen.
Eine Klärung gegenseitiger Ansprüche in nur einem Prozess bietet:
1. Kostenvorteile, zwar aufgrund einer einmaligen Beweiserhebung und da über die Kosten von Klage und Widerklage nur gemeinsam entschieden werden darf.
2. Strategische Vorteile, da durch eine Drittwiderklage unter Umständen erreicht werden kann, dass ein Zeuge des Klägers nunmehr selbst zur Partei wird und sich dadurch die Beweismöglichkeiten des Klägers verschlechtern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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