Hallo,
da mir die Originalpolice nicht mehr vorlag schickte mir die Versicherung einen Computerausdruck.
Dieser entspricht zwar textlich der gesetzlichen Vorgabe, leider ist nicht erkennbar ob sich die Belehrung in der graphischen Gestaltung deutlich absetzt wie es die Gerichte fordern.
Kann es sein dass der Computerausdruck hier nicht weiter hilft?
Oder muss der Computerausdruck die Originalpolice wieder geben?
Kann jemand hierzu etwas sagen?
Widerrufsbelehrung bei der Police einer Rentenversicherung
18. September 2016
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Frage vom 18. September 2016 | 11:10
Von
Status: Schüler (241 Beiträge, 56x hilfreich)
Widerrufsbelehrung bei der Police einer Rentenversicherung
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 18. September 2016 | 12:01
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 3004x hilfreich)
ZitatOder muss der Computerausdruck die Originalpolice wieder geben? :
Das ist logisch doch gar nicht möglich. Original ist Original, Nachdruck ist Kopie.
Der Inhalt muss gleich nicht identisch sein.
Die Widerrufsbelehrung kann auch schon an anderer Stelle z.B. im Antrag formrichtig enthalten sein
Berry
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