Widerrufsbelehrung bei fondsgebundener Rentenversicherung

26. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Widerrufsbelehrung bei fondsgebundener Rentenversicherung

Hallo,
ich hatte in 2009 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen um später einen Teil der Haushypothek zu tilgen.
In 2013 konnte ich eine Umschuldung erreichen, alsdann habe ich die Rentenversicherung gekündigt und lediglih einen Teil zurück erhalten.
Kürzlich habe ich mir die Widerrufsbelehrung zur Rentenversicherung angesehen und diese mit der Musterbelehrung des Gesetzgebers aus 2009 verglichen und mußte feststellen, dass es massive Abweichungen gibt.
Ich habe dann den Widerruf erklärt und um Rückabwicklung gebeten.
Dies hat gestern die Versicherung abgelehnt da die Widerrufsbelehrung der Versicherung in Ordnung sei, außerdem würden die von mir zitierten Urteile des BGH vom 1.12.10, 12.7.13 und 1.3.12 würden lt.Versicherung
lediglich den Widerruf von Verbraucherdarlehen betreffen, auf Lebens-und Rentenversicherungen hätten sie keine Auswirkungen.
Daher war mein Antrag abzulehnen.
Wer kann mir einen Rat geben?
Vielen Dank.

Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Was für einen Rat wünscht du dir denn?

Akzeptieren oder dich selbst durchklagen bis zum BGH, wobei ich davon ausgehe, dass die Reise weit vorher zu Ende ist, da mir kein Fall bekannt ist, wo in letzter Zeit eine Widerrufserklärung fehlerhaft war.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb429832-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Mauba,

selber machen ist nicht immer das beste. Die Lehre -. nicht jede BGH Entscheidung trifft jeden Fall - und alle Konzerne vertreten gundsätzlich IMMER und ausnahmslos ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Für Versicherungen gilt : wenn ein unbedarfter Verbraucher kommt, dann gilt es den und seine Ansprüche abzuwimmeln; denn verhüten ist besser als vergüten ;-)

empfehle weitere Lektüre http://unternehmen.focus.de/rueckkaufswert.html

oder auch die Kommentierung zu einer ganz frischen BGH Entscheidung https://www.proconcept.ag/?p=Pressemitteilungen&id=1270

-- Editiert von fb429832-56 am 04.12.2015 17:23

-- Editiert von fb429832-56 am 04.12.2015 17:27

-- Editiert von fb429832-56 am 04.12.2015 17:28

-- Editiert von fb429832-56 am 04.12.2015 17:30

-- Editiert von fb429832-56 am 04.12.2015 17:31

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,
danke für den Hinweis zum Focus Artikel.

Ich habe die angebotene Berechnung gemacht und festgestellt dass viel zu wenig ausgezahlt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb429832-56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Sehr gerne, wir müssen doch schließlich zusammenhalten und sollten uns von den konzernen nicht immer alles gefallen lassen.

Gott sei Dank gibt es Internet ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Nochmals danke.
Ich habe von 2001 bis 2013 mtl. in die fondsgebundene Rentenversicherung eingezahlt, insgesamt ergaben sich über 25.000 Euro - nach Kündigung habe ich im August 2013 - 21.000 Euro ausgezahlt bekommen.
Bisher stellte sich mir stets die Frage, war die ausgezahlte Summe richtig denn eine Berechnung habe ich nie erhalten.
Nun hatte ich die Zahlen in den Rechner eingegeben und erfahre dort über 38.000 Euro die mir an und für sich zugestanden hätten.
Eine Menge Geld für uns.
Ich war stets der Meinung da ist nicht mehr drin.
Auch Recherchen im Internet konnten nicht weiter helfen.
Wie kann es sein dass so viel doch noch möglich ist, dann stellt sich die weitere Frage, was kostet es, dies durchzusetzen - eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.

Vielen Dank für die Hilfe.

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