Widerspruch bei der Krankenkasse

5. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
pinka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch bei der Krankenkasse

Hallo,
ich bin als ausländische Studentin bei privater Würzburger Krankenkasse versichert. Letzten Monat habe ich Akupunkturbehandlungen gemacht, die von meiner Krankenkasse 100% übernommen werden sollte. Aber jetzt die lehnen die Kostenübernahme der Akupunkturbehandlungen ab und begründen es damit, dass menim abgeschlossenes Tarif Student Classic die Leitung für Akut- und Schmerzfälle mit lestungen im ambulanten und stationären Bereich umfassst und als reine Basisabsicherung dient. Die erklären dass, die Akupunkturbehandlung auf nich wissenschaftlich anerkannten Methoden beruht.
Ich habe darüber mich behandelnde Doktor gesprochen, und die haben gemeint, dass ich in diesem Fall klagen soll.
Was meinen Sie, wenn ich eine Klage gegen die Krankenkasse mache, wie hoch wäre Risiko für mich? Ich reise Ende dieses Monats nach Heimatland, wirkt meine Abwesenheit auf die Klage?
Wie lange könnte der Prozess dauern? Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt?
Wäre dankbar, wenn Sie mir dabei hilfreich sein könnten.

Schönen Tag noch Ihnen.

Freundliche Grüße
Dinara

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6 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Selbst die meisten gesetzlichen Krankenkassen übernehmen - bis zu einer gewissen Höhe - auf vorherigen Antrag die Kosten einer Akkupunkturbehandlung. Insofern kann ich mir schwer vorstellen, dass diese Leistung von der privaten Krankenversicherung nicht gedeckt sein soll. Allerdings müsste man dazu die genauen Bedingungen zu Ihrem Vertrag kennen. Ohne dessen Kenntnis läßt sich die Frage nach den Erfolgsaussichten einer Klage nicht beantworten. Auf die Aussage des behandelnden Arztes würde ich mich da jedenfalls nicht unbedingt verlassen. Der ist in der Regel sicher kein Versicherungsexperte.

So ein Prozess kann sich schon schnell einige Monate, oder auch Jahre, hinziehe. Läßt sich kaum abschätzen. Ihre Abewenheit dürfte auf das Verfahren keinen Einfluss haben, vorausgesetzt, die Verfahrensbeteiligten haben eine Anschrift, unter der Sie erreichbar sind.

Wer Ihre Anwaltskosten trägt, hängt davon ab, wie der Prozess ausgeht. Derjenige, der den Prozess verliert, trägt auch die Kosten des Prozessgegeners. Häufig endet solch ein Verfahren aber auch mit einem Teilerfolg, so dass jeder seine eigenen Kosten zu tragen hat. Sie haben aber die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, dann trägt der Staat Ihre Kosten.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Tag,

ohje, die "WÜRZBURGER"..........kenne ich als Vers.-makler nur zu gut. Diese Gesellschaft betreibt die Sparte ( Reise-KV und auch Vers.schutz für ausländische Studenten, etc. )
Ist also kein PKV-Unternehmen im klassichen Sinn.
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist eine Klage m.M. aussichtlos.
Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner bezgl. Prozeßdauer an.
Ihr Arzt ist leider auch kein guter Ratgeber.

Als Tip kann ich Ihnen nur raten, diesen Vertrag so schnell wie möglich fristgerecht zu kündigen und sich einen besseren Versicherer zu suchen.
Es gibt nämlich einen speziellen Versicherer der zeichnet solche Risiken, aber mit Naturheilkunde, spez. Akupunktur ist es immer problematisch.
Grüße
nwg100

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#3
 Von 
pinka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank Alex und nwg100 für Euere Antworte.
Eigentlich ich hatte keine Ahnung über Akupunkturbehandlung, meine Ärztin hat mich darauf unbedingt motiviert, dass ich die Akupunkturbehandlung machen soll und dass Sie mit meiner Krankenkasse es geklärt hat und die übernehmen alle meine Kosten, und ich habe auf ihre Mitteilung verlassen.
Die Behandlungskosten kann ich vielleicht von der Ärztin auf kein Fall zurückverlangen oder?
Ich habe mich schon heute bei der Würzburger Krankenkasse gekündigt und es erscheint so, dass ich einfach die bezahlte Summe nur der Krankenkasse schenken soll. Da ihr beide meint, dass ich auf den Rat meines Arztes nicht verlassen muss.
Gruß
Dinara

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo pinka

Wie hoch waren denn die Kosten für die Akupunktur ?
Ihre Ärztin hat Sie ( so mein Eindruck ) ein wenig über den Tischgezogen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mit der Würzburger telefoniert hat.
Haben Sie die Arztrechnung schon beglichen ?

Auf jeden Fall würde ich Ihre Ärztin jetzt damit konfrontieren, vielleicht ist fifty-fifty möglich.

Eine Klage gegen die Würzburger macht keinen Sinn.

Viele Grüße
nwg100

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#5
 Von 
pinka
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nwg100,

die Kosten für die Akupunktur waren 350 Eur für 7 Akupunkturbehandlungen. Auf der Arztrechnung sind mit den anderen Behandlungen auch die Akupunktubehandlungen zusammen geschrieben. Die Krankenkasse hat die Akupunkturbezogene Kosten 350 Eur rausgenommen und nur die andere Behandlungskosten zurüchbezahlt.
Fifty-fifty mit der Ärztin? Wird sie damit einverstanden sein bzw. wie soll ich sie denn sprechen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Abend Pinka,

konfrontieren Sie Ihre Ärztin mit Ihrer Aussage, dass Sie ja mit der Würzburger angeblich telefoniert hat und das alles in Ordnung sei.

Eben nicht, die Würzburger zahlt nicht ( braucht auch nicht zu bezahlen, weil nicht in den Bedingungen vorgesehen ist )

Stimmt also nicht Frau Dr.

Vorschlag :

Sie 175.-- Euro und ich 175.-- Euro.

Gut als Mittel wäre es, wenn Sie die Arztrechnung noch nicht bezahlt hätten.

So würd ich es an Ihrer Stelle mal versuchen.

Gutes Gelingen und schöne Grüße

nwg 100

PS : Und wenn Sie mal ne vernünftige Krankenversicherung haben möchten so können Sie sich gerne an mich wenden. ( gerne auch direkt an n.w.goetz@gmx.de )

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