Wie kann Áusländer das Geld von Suter bzw. Sozialversicherung zurück bekommen?

2. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go428187-80
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)
Wie kann Áusländer das Geld von Suter bzw. Sozialversicherung zurück bekommen?

Guten tAg, ich habe letztes Jahr in Deutschland gearbeitet und und Stuer, Sozialversicherung bezahlt.
Wie ich weiß, wenn Ausläder Deutschland verlasst, kann er nächster Jahr das Geld oder Stuer zurück bekommen, was er bezahlt hat. Eigentlich habe ich weniger als 4000 EUR verdient. Ich lade das Bild von Gehaltsabrechnung unten Hoch und kann bitte jemand mir sagen, ob ich was davon erhalten kann-0





-- Editiert von Moderator topic am 03.02.2022 17:50

-- Thema wurde verschoben am 03.02.2022 17:50

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Steuern können Sie nicht zurück verlangen, denn Sie haben gar keine Steuern gezahlt.

Von den Sozialversicherungsbeiträgen können Sie eventuell den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (Nr. 23 auf dem Bild) zurück verlangen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
go428187-80
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Steuern können Sie nicht zurück verlangen, denn Sie haben gar keine Steuern gezahlt.

Von den Sozialversicherungsbeiträgen können Sie eventuell den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (Nr. 23 auf dem Bild) zurück verlangen.

danke sehr

ist es so dass ich 2 Jahre warten muss oder kann ich gleich beantragem? Ich bin nicht EU Bürger.
Irgendwo habe ich gelesen dass man es erst nach 2 Jahre machen kann oder ist das was änders

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann man dann den Antrag erfolgreich stellen, wenn wahrscheinlich ist, dass der ehemalige Arbeitnehmer nicht mehr nach Deutschland zurück kehrt. Wie wärs mit einer Anfrage bei der Rentenkasse, wie die das handhaben?

wirdwerden

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#4
 Von 
go428187-80
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn ich das recht in Erinnerung habe, dann man dann den Antrag erfolgreich stellen, wenn wahrscheinlich ist, dass der ehemalige Arbeitnehmer nicht mehr nach Deutschland zurück kehrt. Wie wärs mit einer Anfrage bei der Rentenkasse, wie die das handhaben?

Können Sie mir das Formular linkeb , wo kann ich es finden? Was soll ich ausfüllen?
Eine habe ich vas VS900 Formualr gefunden aber dies istg nicht für Ausländer die das Geld in Ausland beantragt. Was soll ich genau ausfüllen?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Es gibt keinen Vordruck im Internet.
Sie müssen sich direkt an die deutsche Rentenversicherung wenden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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