Wie wird die Prämie von einer Gebäudeversicherung berechnet ?

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)
Wie wird die Prämie von einer Gebäudeversicherung berechnet ?

Wie wird die Prämie von Gebäudeversicherung berechnet ?

Nach 1914 Wert ?
Nach Schadenshäufigkeit ?
Nach Risiken ?
....

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wenn du eine Gebäudeversicherung abschließen willst, wird ein Bogen ausgefüllt, in dem das Haus 'erfasst' wird. Also z.B. Art der Umfassungsmauern, des Daches, wie viele Stockwerke usw. Ebenfalls werden evtl. vorhandene Nebengebäude (Schuppen/Werkstatt/Carport/Gartenhaus/Garage o.ä.) mit aufgeführt. Ich glaube der Herstellungswert wird auch noch erfasst.

Dann wird der Wert nach 1914 berechnet und danach richtet sich dann die Prämie.

Ich hoffe es stimmt so und ich habe nichts vergessen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Am Anfang beim Antrag ja.

Aber nach einpaar male
Schadenmeldungen, die
teilweise keinen
Schadenersatzanspruch
begründen, wird der Beitrag wegen "zuviel Schadenfälle" nach Schaden %Satz-Berechnung,
wie bei Autoversicherung,
hoch gestuft !
Aber dagegen wird bei mehrjähriger Schadenfreiheit nicht
runtergestuft !

Ist das für Wohngebäude üblich ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

es gibt keine *hochstufung* in der gebäudeversicherung, du hast allenfalls eine sanierung aufgrund schadenanhäufigkeit erfahren.

hausrat und wohngebäude sind standard/massenprodukte, mit wenig merkmalen und knapp kalkuliert aber dafür effizient im preisleistungsverhältnis, da ist keine luft für aufwendige schadenfreiheitssysteme.

im übrigen richtet sich die prämie eine gebäudes grundsätzlich nach dessen wert und ein paar merkmalen, leitungsw.-zone, zürs-zone, alter, etc. und den bedingungen bzw. versicherungsumfang.

welcher wert zugrunde gelegt wird, ob fester wert, gleitener neuwert (1914), wertzuschlag oder gar wohnflächenmodel, egal, es ist immer die grundlage für die kalkulation.

gruß

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