Wiederbeschaffungsaufwand nach KFZ-Schaden

15. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Armin07
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 25x hilfreich)
Wiederbeschaffungsaufwand nach KFZ-Schaden

Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe einige Fragen zur Abrechnung nach einem KFZ-Versicherungsschaden.
Ich bin der Geschädigte. Mein parkender CLK, der schon einige Jahre alt war, wurde zum Totalschaden.

Meine bisherigen Bemühungen einen vergleichbaren (voll ausgestatteten) CLK zu bekommen scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Zum Beispiel auch daran, dass keine Garantie für Unfallfreiheit und Kilometerzahl übernommen werden sollte.

Jetzt habe ich will ich einen wesentlich „jüngeren" Wagen kaufen, beispielsweise einen BMW X5.

Beide Automarken sind nicht Standard, besonders mit nahezu Vollausstattung.

1) Kann ich in irgendeiner Form meinen Aufwand der Versicherung in Rechnung stellen? Beispielsweise meinen
Zeitaufwand sowie Kosten für eine vergebliche Besichtigungsfahrt?
Oder Zeitaufwand sowie Kosten für eine erfolgreiche Besichtigungsfahrt?
2) Die Abholung des Autos verursacht nochmals Kosten. Entweder Bahnkosten oder Kosten für einen zusätzlichen
Fahrer. Können bzw. wie können die berechnet werden?

Außerdem: Durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bzw. der Jahreswende verzögerte sich die Erstattung des reinen Autoschadens. Dadurch ergibt sich eine längere Zeit in der ich auf einen Wagen verzichten musste, entsprechend aus meiner Sicht eine höhere Nutzungsausfallentschädigung.

Kann man mir zumuten bei der Neubeschaffung in Vorleistung zu treten?

Wer kann mir zu den vorstehenden Fragen eine Auskunft geben bzw. einen Hinweis auf entsprechende Rechtsquellen.

Danke im Voraus,
Armin07

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Armin07):
Kann ich in irgendeiner Form meinen Aufwand der Versicherung in Rechnung stellen?


Zitat (von Armin07):
Beispielsweise meinen
Zeitaufwand sowie Kosten für eine vergebliche Besichtigungsfahrt?


Zitat (von Armin07):
Oder Zeitaufwand sowie Kosten für eine erfolgreiche Besichtigungsfahrt?


Zitat (von Armin07):
Die Abholung des Autos verursacht nochmals Kosten. (...) Können bzw. wie können die berechnet werden?


Es ist mir nicht bekannt, dass solche Forderungen gegenüber der Versicherung erfolgreich einzutreiben wären. Fällt imho unter dein Risiko.

Zitat (von Armin07):
Kann man mir zumuten bei der Neubeschaffung in Vorleistung zu treten?

Imho: ja.

Zitat (von Armin07):
einen Hinweis auf entsprechende Rechtsquellen.

Hab keine

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.958 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen