Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe einige Fragen zur Abrechnung nach einem KFZ-Versicherungsschaden.
Ich bin der Geschädigte. Mein parkender CLK, der schon einige Jahre alt war, wurde zum Totalschaden.
Meine bisherigen Bemühungen einen vergleichbaren (voll ausgestatteten) CLK zu bekommen scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Zum Beispiel auch daran, dass keine Garantie für Unfallfreiheit und Kilometerzahl übernommen werden sollte.
Jetzt habe ich will ich einen wesentlich „jüngeren" Wagen kaufen, beispielsweise einen BMW X5.
Beide Automarken sind nicht Standard, besonders mit nahezu Vollausstattung.
1) Kann ich in irgendeiner Form meinen Aufwand der Versicherung in Rechnung stellen? Beispielsweise meinen
Zeitaufwand sowie Kosten für eine vergebliche Besichtigungsfahrt?
Oder Zeitaufwand sowie Kosten für eine erfolgreiche Besichtigungsfahrt?
2) Die Abholung des Autos verursacht nochmals Kosten. Entweder Bahnkosten oder Kosten für einen zusätzlichen
Fahrer. Können bzw. wie können die berechnet werden?
Außerdem: Durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bzw. der Jahreswende verzögerte sich die Erstattung des reinen Autoschadens. Dadurch ergibt sich eine längere Zeit in der ich auf einen Wagen verzichten musste, entsprechend aus meiner Sicht eine höhere Nutzungsausfallentschädigung.
Kann man mir zumuten bei der Neubeschaffung in Vorleistung zu treten?
Wer kann mir zu den vorstehenden Fragen eine Auskunft geben bzw. einen Hinweis auf entsprechende Rechtsquellen.
Danke im Voraus,
Armin07
Wiederbeschaffungsaufwand nach KFZ-Schaden
15. Januar 2016
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Frage vom 15. Januar 2016 | 15:32
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 25x hilfreich)
Wiederbeschaffungsaufwand nach KFZ-Schaden
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2016 | 08:13
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatKann ich in irgendeiner Form meinen Aufwand der Versicherung in Rechnung stellen? :
ZitatBeispielsweise meinen :
Zeitaufwand sowie Kosten für eine vergebliche Besichtigungsfahrt?
ZitatOder Zeitaufwand sowie Kosten für eine erfolgreiche Besichtigungsfahrt? :
ZitatDie Abholung des Autos verursacht nochmals Kosten. (...) Können bzw. wie können die berechnet werden? :
Es ist mir nicht bekannt, dass solche Forderungen gegenüber der Versicherung erfolgreich einzutreiben wären. Fällt imho unter dein Risiko.
ZitatKann man mir zumuten bei der Neubeschaffung in Vorleistung zu treten? :
Imho: ja.
Zitateinen Hinweis auf entsprechende Rechtsquellen. :
Hab keine
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