Werter Leser, ich habe ein Problem mit meiner versicherung bei der regulierung eines Wildunfalles. Mir ist eines Morgends ein Tier ins Auto gerannt, die vordere Stoßstange ist kaputt. Das ganze wurde der Polizei und der Versicherung gemeldet. Es gab auch einen Zeugen der das Tier gesehen hat, jedoch war es aufgrund der dunkelheit nicht richtig einzuordnen. Nach übersenden aller Unterlage von mir und nach begutachtung durch einen Gutachter hat die Versicherung nun die Regulierung des Schadens abgelehnt. Sie behaupten da es sich nicht um Harrwild gehandelt hat, können aber das Gegenteil nicht beweisen. Leider habe ich keinerlei Rechtschutzversicherung um dagegen vorzugehen. Ich habe bereits Beschwerde bei der BAFIN und beim Ombudsmann für Versicherungen eingelegt. Was kann ich noch tun, ich stehe ja nun wie ein Betrüger da. Aufgrund des negativen Bescheides habe ich mit sofortiger Wirkung den Vertrag gekündigt.
Wildunfall - Versicherung behauptet es war kein Haarwild
1. März 2005
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2005 | 18:46
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 7x hilfreich)
Wildunfall - Versicherung behauptet es war kein Haarwild
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. März 2005 | 07:59
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
wenn man sich an den Ombudsmann wendet "darf" nach dessen Entscheidung keinen Klageweg mehr gehen, soweit ich weiß.
#2
Antwort vom 3. März 2005 | 15:53
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 272x hilfreich)
welches "haarlose" Tier soll Ihnen denn in den Wagen gelaufen sein? manchmal machen Versicherungen es sich wirklich einfach *kopfschüttel*
Beschwerde haben Sie ja bereits eingelegt. Daraufhin wird der "Fall" auf jeden Fall nochmal geprüft. Warten Sie erst mal ab, was bei der Beschwerde rauskommt. Viel Glück!
lg
Julchen
-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Versicherungsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. März 2005 | 16:18
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
Vielleicht eine Nacktschnecke?
Und jetzt?
Schon
266.553
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten