Wildunfall möchte keine Ablauffehler begehen

11. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
chollatz
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Wildunfall möchte keine Ablauffehler begehen

Hallo Liebe Gemeinde,

ich hatte gestern Abend einen Wildunfall mit einem sehr großen Wild*******. Die Polizei ist vor Ort gewesen und hat das Tier sichergestellt und wir haben dann direkt die Versicherung informiert. Eine Wildunfallbescheinigung können wir uns bei der Polizei abholen gegen eine Gebühr (komisches Vorgehen). Meine frage ist nun welches Verhalten nun weiterhin das richtige währe, die Versicherung wird einen Gutachter Beauftragen der sich mit mir in Verbindung setzen wird. Ist es Ratsam einen Anwalt mit ins Boot zu holen? Wenn ja wer übernimmt die Kosten für diesen? Gutachter der Versicherung sind ja immer sehr sehr Versicherungsbezogen :) , die Polizei schätz einen Schaden von 10T - 15T €. Das Ganze ist eine TK mit 150 SB.

Hbe ich vielleicht etwas vergessen was von bedeutung wäre?

Ganz Lieben Dank



-----------------
""

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kalki
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 149x hilfreich)

@chollatz
eigentlich ist bei Wildschäden nicht viel falsch zu machen,läuft ja fast alles automatisch ab.

Die Wildbescheinigung kostet 20€,diese kannst du dir von der Versicherung schon mal wiederholen,also nicht vergessen.
Einen Anwalt brauchst du nicht,wozu auch?
Der Schaden wird ermittelt durch einen Gutachter,der meist von der Versicherung bestellt wird.
Bist du nun allerdings der Meinung,der Schaden ist zu hoch/zu tief angesetzt,so kannst du dir einen eigenen Gutachter bestellen,den du aber wohl selbst zahlen müßtest.
Es kann -und das passiert öfters mal- vorkommen,dass verschiedene Schäden sehr versteckt sein können,d.h. diese werden erst entdeckt,wenn andre beschädigte Teile demontiert wurden.
Man sollte daher drauf hinweisen,dass -falls weitere Beuteile defekt sind- dies dem Gutachter nachgemeldet wird,das geht eigentlich reibungslos und ohne große Probleme.
Da du evtl einen Leihwagen benötigen wirst,achte drauf,dass du diesen über die gesamte Reparaturzeit bekommst bzw im Falle dessen sich die Reparatur verlängern könnte,dies problemlos übernommen wird.
Ich hab kurz vor Weihnachten einen Wildunfall gehabt und hab jetzt grad ne Rechnung von 2 Zusatztagen bekommen,die ich so nicht akzeptieren werde,da ich ja nix dafür kann,dass die Werkstatt über die Weihnachtsfeiertage nicht arbeitet.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Zu den Ausführungen von kalki möchte ich noch anmerken oder berichtigen:
Daß beim Wildschaden, der ja vom Versicherer im Rahmen der Teilkaskoversicherung übernommen und abgerechnet wird, auch ein Leihwagen (= Mietwagen) für die Dauer der Reparatur übernommen wird, das dürfte nicht so selbstverständlich sein (generell Kaskoschaden).
Dazu braucht man schon ein besonderes "Paket", das einige wenige Versicherer anbieten, das aber die Wenigsten haben, weil es diese Variante erst seit sehr kurzer Zeit gibt.
Also diesbezüglich nochmals die Versicherungsbedingungen durchschauen oder direkt in der Schadenabteilung kurz rückfragen, damit Sie dann nicht einen Mietwagen nehmen, auf dessen Kosten Sie dann sitzen bleiben.

:???:

Sepp aus Oberbayern

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.233 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen