Hallo,
meiner Frau ist etwas blödes passiert. Ihr altes Pferd (sie hatte sie an der Hand nach dem Reiten) hat sich auf dem Parkplatz vor dem Stall nur leicht erschreckt und ist drei Schritte rückwärts gelaufen und gegen eine aufrecht angelehnte Schippe gestossen (Stand mit der Schaufelfläche nach oben) - diese ist daraufhin umgekippt und mit der Metallkante auf die linke untere Ecke der Windschutzscheibe meines Vaters gefallen (hatte uns etwas im Stall vorbeigebracht). Daher hat er jetzt einen ca 10 cm langen Riss in der Windschutzscheibe (man sieht aber, dass es durch einen Aufprall gekommen sein muss da die Scheibe an der Auftreffstelle ganz aufgeraut ist). Diese Scheibe ist erst 3 Monate alt (Rechnung liegt vor). Greift unsere Tierhalterhaftpflicht hier auch wenn es sich um meinen Vater handelt?
Danke und Gruß
Wird der Schaden durch Tierhalterhaftpflicht übernommen?
25. August 2005
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Frage vom 25. August 2005 | 13:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wird der Schaden durch Tierhalterhaftpflicht übernommen?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 25. August 2005 | 20:50
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Einfache Antwort: "JA"
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 26. August 2005 | 07:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Super, dann kann ich den Haussegen wieder gerade rücken, mein Vater war ziemlich wütend.
Gruß
Und jetzt?
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