Witwenpension und Krankenkassenbeiträge

24. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)
Witwenpension und Krankenkassenbeiträge

Hallo zusammen,
Frau X erhält Witwenpension aus Beamtentätigkeit ihres verstorbenen Mannes.
Von dem Betrag werden KV-Beiräge gezahlt. Ist sie krankenversichert, wenn sie demnächst keine eigenen Einkünfte mehr hat?
Desweiteren hat sie einen Beihilfeanspruch von 70 %.
Wenn sie sich jetzt selbständig macht, muss sie sich dann nochmal krankenversichern? Wenn ja, dann wie? Da sie ja einen Beihilfeanspruch hat, wäre sie ja zu 70% abgesichert und benötigte nur eine Zusatzversicherung, die die fehlenden 30% abdecken. Oder muss sie sich freiwillig in der gesetzl. KV versichern? Oder vielleicht gar nicht, weil ja schon von der Pension Beiträge gezahlt werden? Gar nicht so einfach, das Richtige zu finden, habt ihr eine Lösung?
Danke, Gruß von Gräfin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Gräfin,

etwas wirr dargestellt.

ich versuche mal zu entschlüsseln:

Also Beihilfeberechtigt aber nur über verstorbenen Ehemann.

Diese Beihilfeberechtigung dürfte weiterlaufen.

Wie bist Du jetzt versichert? Vermutlich doch über private Restkostenversicherung, was aber im Widerspruch dazu steht, dass von der Pension Beiträge gezahlt werden.
Klär das erstmal auf.

SG

Berry

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Sir Berry,
sorry für das WirrWarr. Ich versuche es noch einmal.
Frau X. ist Witwe, erhält von der Stadt Ww-Pension, wovon Lohnst. und KK-Beiträge abgezogen werden und sie ist als Ww beihilfeberechtigt (70%).
Bis Juli 10 erhält sie noch ALG 1. Danach nix mehr, außer Pension, KV bleibt in dem Fall bestehen. Sie will sich selbständig machen, wie muß sie sich krankenversichern? Greift hier die Beihilfe, wenn sie sich nirgends versichert, oder muss sie z.B. in die gesetzliche KK als freiwillig Versicherte. Das wäre doch dann doppelt abgesichert, Oder?
Ich hoffe, dass es diesmal verständlicher ist und freue mich auf Antworten.
Gruß von Gräfin und für Allle schöne Ostern

-----------------
"GräfinR"

-- Editiert am 29.03.2010 23:06

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb425784-65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Gräfin,
die Krankenkasse will natürlich auch ihren Teil von den selbständigen Einkünften. Man kann darum bitten Anfangs nur den Mindestsatz für Selbständige zahlen zu müssen - die Einkommenststeuererklärung muss dann komplett vorgelegt werden, sind die Einkünfte entsprechend, muß eine Nachzahlung erfolgen.....das weis ich aus eigener Erfahrung ... es ist Wegelagerei!!!
Gruß Karola

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
GräfinR
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo Eugenie,
nachdem man der Krankenkasse seinen Steuerbescheid vorgelegt hat, stufen die einen anhand der dort eingetragenen Einkünfte für das gesamte folgende Jahr beitragsmäßig ein. Dabei ist es egal, ob man dann im laufenden Lahr geringere Einkünfte hat, der Beitrag bleibt gleich hoch. Dann reicht man wiederum seinen Steuerbescheid ein, der aussagt, dass man zu hohe Beiträge gezahlt hat, weil weniger Einkünfte vorlagen. Aber wenn man nun denkt, dass man die zu hohen Beiträge zurück erhält, dann hat man falsch gedacht. Es wird lediglich neu eingestuft. Also doch Abzocke, oder?

-- Editiert von GräfinR am 15.10.2015 00:09

1x Hilfreiche Antwort

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