Guten Abend
Folgender fiktiver Fall:
Person A und B heiraten und bauen ein Haus und bekommen zwei Söhne, C und D.
Person A verstirbt, B C und D sind nun in einer Eigentümergemeinschaft. Das Haus wird nur von B bewohnt.
Person B überträgt ihren Anteil am Haus an Person C, Person B ist also nicht mehr in der Eigentümergemeinschaft.
Die Wohngebäudeversicherung läuft noch über Person B, ob die Versicherung nur zugunsten von B oder auch zusätzlich von C und D abgeschlossen wurde ist derzeit unklar.
Person C würde gerne die Wohngebäudeversicherung neu abschließen. Da die Brüder C und D aber zerstritten sind, befürchtet C dass D dem Abschluss der neuen Wohngebäudeversicherung nicht zustimmt.
Normalerweise muss die Eigentümergemeinschaft eine(n) Verterter/In bennen, dies ist in diesem Falle nicht möglich, da zerstritten / Kontaktabbruch.
Nun meine Fragen:
1.1) Wenn die alte Versicherung weiterläuft aber nur zugunsten von B, besteht Versicherungsschutz?
1.2) Wenn die alte Versicherung weiterläuft aber nur zugunsten von B , C und D, besteht Versicherungsschutz?
2.) Braucht C das Einverständnis von D um die derzeitige Wohngebäudeversicherung zu kündigen?
3.) Braucht C das Einverständnis von D um eine neue Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
4.) Könnte Person C sich einfach wie ein Vertreter verhalten und gegenüber der Versicherung auftreten (evtl. aufgrund der deutlich höheren Eigentumsanteile) und eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die auf C und Person D läuft, oder braucht er zwingend die Erlaubnis von D dazu?
5.) Kann C einfach eine Versicherung die nur für C gilt abschließen und D (die das Haus nicht bewohnt) ignorieren? Muss die Versicherung für alle Eigentümer gelten?
6.) Könnte B die das Haus bewohnt aber die Eigentümergemeinschaft ja verlassen hat im Namen der Kinder C und D eine Versicherung abschließen?
Über jeden Hinweis wäre ich dankbar.
LG Vergil23
Wohngebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft zerstritten, Optionen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Vielen Dank @Bruce2004
Also kann B den Vertrag einfach weiterführen, ohne dass C und D involviert sind?
B hat schon vor über einem Jahr seinen Anteil an C übertragen, die Versicherung wurde noch nicht informiert, was sind die Konsequenzen?
-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 18:30
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Danke @Bruce2004
Sorry, dass ich nochmal nachfrage.
ZitatJa, wenn C und D nichts dagegen haben. :
Wie sieht das in der Praxis aus? B teilt der Versicherung mit, dass die Eigentumsverhältnisse sich geändert haben, aber der Vertrag weiter laufen soll, B möchte auch weiter zahlen.
I) Verlangt die Versicherung nun von C und D eine Einwilligung?
II) Falls nicht, wird D trotzdem von der Versicherung informiert?
III) Was passiert wenn D sagt Er hätte etwas dagegen?
Die Grundbuchänderung ist leider schon über 12 Monate her.
Also kann der alte Vertrag nicht mehr über B laufen?
C möchte in jedem Falle Konflikte mit D vermeiden, welche Optionen gibt es das Haus nun zu versichern ohne das D es merkt und einen erneuten riesigen Streit herbeiführt?
Was können B und C nun machen?
Kann C das Haus jetzt einfach versichern, ohne das D es merkt?
Nachtag: Es ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, wurde aber bereits bezahlt aber es wurde bislang versäumt diese aus dem Grundbuch löschen zu lassen.
-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 19:50
-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 19:51
Entschuldige, also können B und oder C jetzt nicht das Haus neu versichern ohne das D es merkt?
Bruce bist Du dir 100% sicher, dass D als Miteigentümer bei einem Abschluss der Hausversicherung nicht von der Versicherung informiert wird?
Danke Bruce.
Und jetzt?
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