Wohngebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft zerstritten, Optionen?

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung Eigentümergemeinschaft zerstritten, Optionen?

Guten Abend


Folgender fiktiver Fall:

Person A und B heiraten und bauen ein Haus und bekommen zwei Söhne, C und D.

Person A verstirbt, B C und D sind nun in einer Eigentümergemeinschaft. Das Haus wird nur von B bewohnt.

Person B überträgt ihren Anteil am Haus an Person C, Person B ist also nicht mehr in der Eigentümergemeinschaft.

Die Wohngebäudeversicherung läuft noch über Person B, ob die Versicherung nur zugunsten von B oder auch zusätzlich von C und D abgeschlossen wurde ist derzeit unklar.

Person C würde gerne die Wohngebäudeversicherung neu abschließen. Da die Brüder C und D aber zerstritten sind, befürchtet C dass D dem Abschluss der neuen Wohngebäudeversicherung nicht zustimmt.

Normalerweise muss die Eigentümergemeinschaft eine(n) Verterter/In bennen, dies ist in diesem Falle nicht möglich, da zerstritten / Kontaktabbruch.


Nun meine Fragen:


1.1) Wenn die alte Versicherung weiterläuft aber nur zugunsten von B, besteht Versicherungsschutz?

1.2) Wenn die alte Versicherung weiterläuft aber nur zugunsten von B , C und D, besteht Versicherungsschutz?

2.) Braucht C das Einverständnis von D um die derzeitige Wohngebäudeversicherung zu kündigen?

3.) Braucht C das Einverständnis von D um eine neue Wohngebäudeversicherung abzuschließen.

4.) Könnte Person C sich einfach wie ein Vertreter verhalten und gegenüber der Versicherung auftreten (evtl. aufgrund der deutlich höheren Eigentumsanteile) und eine Wohngebäudeversicherung abschließen, die auf C und Person D läuft, oder braucht er zwingend die Erlaubnis von D dazu?

5.) Kann C einfach eine Versicherung die nur für C gilt abschließen und D (die das Haus nicht bewohnt) ignorieren? Muss die Versicherung für alle Eigentümer gelten?

6.) Könnte B die das Haus bewohnt aber die Eigentümergemeinschaft ja verlassen hat im Namen der Kinder C und D eine Versicherung abschließen?

Über jeden Hinweis wäre ich dankbar.

LG Vergil23

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13 Antworten
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#2
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank @Bruce2004

Also kann B den Vertrag einfach weiterführen, ohne dass C und D involviert sind?

B hat schon vor über einem Jahr seinen Anteil an C übertragen, die Versicherung wurde noch nicht informiert, was sind die Konsequenzen?

-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 18:30

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#4
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke @Bruce2004

Sorry, dass ich nochmal nachfrage.

Zitat (von Bruce2004):
Ja, wenn C und D nichts dagegen haben.


Wie sieht das in der Praxis aus? B teilt der Versicherung mit, dass die Eigentumsverhältnisse sich geändert haben, aber der Vertrag weiter laufen soll, B möchte auch weiter zahlen.

I) Verlangt die Versicherung nun von C und D eine Einwilligung?

II) Falls nicht, wird D trotzdem von der Versicherung informiert?

III) Was passiert wenn D sagt Er hätte etwas dagegen?

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#6
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Grundbuchänderung ist leider schon über 12 Monate her.

Also kann der alte Vertrag nicht mehr über B laufen?

C möchte in jedem Falle Konflikte mit D vermeiden, welche Optionen gibt es das Haus nun zu versichern ohne das D es merkt und einen erneuten riesigen Streit herbeiführt?

Was können B und C nun machen?

Kann C das Haus jetzt einfach versichern, ohne das D es merkt?

Nachtag: Es ist eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, wurde aber bereits bezahlt aber es wurde bislang versäumt diese aus dem Grundbuch löschen zu lassen.



-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 19:50

-- Editiert von Vergil23 am 02.12.2018 19:51

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#8
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Entschuldige, also können B und oder C jetzt nicht das Haus neu versichern ohne das D es merkt?

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Bruce bist Du dir 100% sicher, dass D als Miteigentümer bei einem Abschluss der Hausversicherung nicht von der Versicherung informiert wird?

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#12
 Von 
Vergil23
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Bruce.

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