Wohngebäudeversicherung - Gutachter will nicht

21. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung - Gutachter will nicht

Hallo zusammen,

ich habe eine Wohngebäudeversicherung die u.a. auch Leitungswasser abdeckt.
Nun kam es zu einem Schaden.

Ich habe sofort bei der Versicherung angerufen und den Schaden gemeldet.
Diese schickte auch gleich einen Gutachter, dieser schickte auch noch eine Firma die ein Angebot machte.

So, nun fing der Spaß an.
Die Firma die der Gutachter schickte möchtn wir nicht haben. Die Fa. kommt aus mehr als 40 km Entfernung und erscheint uns nicht seriös.

Wir haben die Handwerker am Ort um ein Angebot gebeten. Diese viel natürlich nicht so günstig aus wie das der Firma die der Gutachter geschickt hatte.

Der Gutachter gibt unseren Handwerker nicht frei ... was nun ?
(Ausserdem hab ich schon dn ersten Schimmelfleck gesehen)
(Die Versicherung ist eine mit gleitendem Neuwert)

Wie / Was kann ich nun weiter machen ????

Danke

Thorsten




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Na die Versicherung oder der Gutachter entscheiden nicht wer den Schaden repariert. Jedoch ist man zur Schadensminderung verpflichtet. Also entweder be******t der eigene Handwerker oder das Gutachten ist falsch.
Da bleibt nur die Klage und ein Gerichtsgutachter entscheidet über die Schadenshöhe oder man zahlt die Differenz eben selber.
Einfach mal ein weiteres Angebot einholen oder den Handwerker mit dem Gutachten und andersrum konfronieren.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Das Problem ist nicht der Schadensumfang, sondern die Höhe der Handwerkerrechnungen. M.E. sind das Dumping - Preise in dem Angebot der Fa. des Gutachters.

Ich würde schon gerne darauf bestehen das unsere Handwerker den Schaden reparieren, ungeachtet der Differenz.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2473x hilfreich)

Man kann erwarten das der normale, übliche und angemessene Schadensbetrag bezahlt wird. Jetzt kann man herzlich Streiten was das ist.

K

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

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