Guten Tag!
Im November 2003 wurde zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein notarieller Kaufvertrag geschlossen.
Die entsprechende Eigentumsübertragung ist im Grundbuch noch nicht erfolgt.
Dies teilte der Verkäufer seiner Wohngebäudeversicherung im Mitte Januar mit.
Die Jahresprämie wurde bis zum Monat August 2004 bereits gezahlt.
1. Frage: Übernimmt der Käufer automatisch den o.g. Gebäude-
versicherungsvertrag?
2. Frage: Wann vollzieht sich die etwaige Versicherungsüber-
nahme? Ggf. Datum der Grundbucheintragung?
3. Frage: Von wem bekommt man als Verkäufer die bereits zuviel
gezahlten Prämien zurück?
Vielen Dank!
Wohngebäudeversicherung - Rechtsnachfolger
23. März 2004
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2004 | 14:59
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 14x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung - Rechtsnachfolger
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#1
Antwort vom 24. März 2004 | 21:22
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
1. ja.
2. mit dem kauf. nach dem datum der grundbucheintragung hat der käufer ein ausserordentliches kündigungsrecht per sofort oder zur nächstmöglichen fälligkeit. bei einer sofortigen kündigung besteht KEIN anspruch auf beitragsrückzahlung.
3. schlagen sie die prämie dem kaufpreis auf.
#2
Antwort vom 7. April 2004 | 15:34
Von
Status: Beginner (53 Beiträge, 14x hilfreich)
@ toedti2000
Vielen Dank für umfassende Auskunft!
Frohe Ostern
Mit freundlichen Grüßen
Philosoph75
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