Wohngebäudeversicherung - Rechtsnachfolger

23. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)
Wohngebäudeversicherung - Rechtsnachfolger

Guten Tag!

Im November 2003 wurde zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein notarieller Kaufvertrag geschlossen.

Die entsprechende Eigentumsübertragung ist im Grundbuch noch nicht erfolgt.

Dies teilte der Verkäufer seiner Wohngebäudeversicherung im Mitte Januar mit.
Die Jahresprämie wurde bis zum Monat August 2004 bereits gezahlt.

1. Frage: Übernimmt der Käufer automatisch den o.g. Gebäude-
versicherungsvertrag?

2. Frage: Wann vollzieht sich die etwaige Versicherungsüber-
nahme? Ggf. Datum der Grundbucheintragung?

3. Frage: Von wem bekommt man als Verkäufer die bereits zuviel
gezahlten Prämien zurück?

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

1. ja.

2. mit dem kauf. nach dem datum der grundbucheintragung hat der käufer ein ausserordentliches kündigungsrecht per sofort oder zur nächstmöglichen fälligkeit. bei einer sofortigen kündigung besteht KEIN anspruch auf beitragsrückzahlung.

3. schlagen sie die prämie dem kaufpreis auf.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

@ toedti2000

Vielen Dank für umfassende Auskunft!

Frohe Ostern

Mit freundlichen Grüßen

Philosoph75 :)

1x Hilfreiche Antwort

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